TOP Ö 8: Sondernutzungsgebührensatzung Gemeinde Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 8, Anwesend: 15, Persönlich beteiligt: 0

Mit dem Erlass einer Sondernutzungssatzung ist auch eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemeinde Diespeck

(Sondernutzungsgebührensatzung) zu erlassen.

 

Der Gemeinderat Diespeck wird daher gebeten beigefügte Sondernutzungsgebührensatzung zu erlassen.

 

3. Bürgermeister Georg Grimm regt an, dass für Sondernutzungen aus Anlass für politische Informationsstände keine Gebühr erhoben werden soll. Der Gemeinderat erteilt hierzu sein Einvernehmen, dies so in der Satzung aufgenommen wird.

 

Die Gebührenfreiheit wird unter § 3 Gebührenfreiheit Abs. 3 c) aufgenommen.

 

Der Gemeinderat Diespeck berät, ob man unter § 6 Abs. 5 den Erstattungsbetrag von 5,00 Euro auf 30,00 Euro anheben sollte und führt hierzu eine weitere Diskussion.

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck beschließt den Erstattungsbeitrag unter § 6 Abs. 5 bei 5,00 Euro zu belassen.

 

 

Beschluss Nr. 07/2021

Für 8 Gegen 7  Anwesend 15  Persönlich beteiligt 0 

Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck den Erstattungsbeitrag unter § 6 Abs. 5 auf 30,00 Euro anzuheben.

 

 

Beschluss Nr. 08/2021

Für 15  Gegen 0  Anwesend 15  Persönlich beteiligt 0 

Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck erlässt hiermit die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemeinde Diespeck (Sondernutzungsgebührensatzung) unter Einarbeitung der im Sachverhalt genannten Änderungswünsche.

 

Die geänderte Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt nach Veröffentlichung zum 01.03.2021 in Kraft.

 

Beschluss Nr. 09/2021

Für 15  Gegen 0  Anwesend 15  Persönlich beteiligt 0 

Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck beschließt zudem, dass die Sondernutzungen für Außenbestuhlungen für Gastronomie und Bäckereien bis auf weiteres gebührenfrei zu erteilen sind.