Sitzung: 28.01.2021 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Persönlich beteiligt: 0
1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass nachstehende Bauvoranfrage bei der Verwaltung eingereicht wurde.
Bauherren: Sandra Zeller, Westring 23, 90542 Eckental und Sabine Grabow, Batschkastr. 4, 96132 Schlüsselfeld
Vorhaben: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage im rückwärtigen Teil des Grundstücks mit der Flurnummer 705/13 der Gemarkung Diespeck (Hochstraße 15, 91456 Diespeck)
Planfertiger: Bauingenieur Stephan Trykowski, Am Michelsberg 30, 91322 Gräfenberg
Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden ob ein zweites Baurecht im nördlichen Teil des Grundstücks möglich ist. Eine Teilung des Grundstücks ist geplant.
Das Grundstück mit der Flurnummer 705/13 der Gemarkung Diespeck liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 (Diespeck Süd). Das Vorhaben bedarf der Befreiung von der festgesetzten Baugrenze und der Festsetzung „E+1“.
Das neu entstehende
Grundstück soll separat erschlossen werden.
Kanal: Lt. Herrn Anselstetter ist dies möglich, allerdings
könnte aufgrund der Kanaltiefe von 2,90 Meter und der geplanten Unterkellerung
eine Hebeanlage für die Bauherren erforderlich werden. (liegt im
Verantwortungsbereich der Bauherren)
Wasser: Lt. Herrn Emmert ist ein Anschluss an die Hauptleitung
in der Straße möglich, einen Anschluss an die Bestandsleitung sähe er kritisch,
da der Druck (vorhandener Leitungsdurchmesser: 32 mm oder 40 mm) nicht reichen
könnte.
Zufahrt: je nach Zuschnitt des neuen Grundstücks ist eine
dingliche Sicherung erforderlich.
1. Bürgermeister Dr.
Christian von Dobschütz gibt die eingereichten Pläne in den Umlauf.
Beschluss:
Der Gemeinderat Diespeck erteilt der Bauvoranfrage von Frau Sandra Zeller, Westring 23, 90542 Eckental und Frau Sabine Grabow, Batschkastr. 4, 96132 Schlüsselfeld zur Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage auf der nördlichen Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 705/13 der Gemarkung Diespeck, vorbehaltlich der Regelung der Erschließung per Vertrag, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 (Diespeck Süd) zu.