TOP Ö 10: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Aufgrund einer Änderung Art. 51 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) sowie der Aufnahme weiterer Ortsstraßen muss die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) geändert bzw. neu erlassen werden.


Der Gemeinderat Diespeck erlässt eine neue Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

(Reinigungs- und Sicherungsverordnung) der Gemeinde Diespeck. Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt nach Veröffentlichung zum 01.04.2021 in Kraft. § 4 Abs. 4 der Verordnung soll jedoch noch vom Landratsamt überprüft und ggf. gestrichen werden.

 

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) der Gemeinde Diespeck vom 28.10.2005 wird mit Ablauf des 31.03.2021 aufgehoben.