TOP Ö 13: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1; Errichten eines Carports, Fl.-Nr. 523/3, Gemarkung Diespeck (Sonnenstr. 4, 91456 Diespeck); Albert u. Sieglinde Unser

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Antragsteller: Albert und Sieglinde Unser, Sonnenstr. 4, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Erstellen eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 523/3 der Gemarkung Diespeck (Sonnenstr. 4, 91456 Diespeck)

 

 

Der Carport (5,45 m x 5,44 m x 2,51 m (B x T x H)) wäre nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Diespeck und liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

 

Außerdem ist eine Abweichung von § 2 Abs. 1 GaStellV (3 Meter Zu- und Abfahrt) erforderlich. Lt. Herrn Sacher bestehen verkehrsrechtlich keine Bedenken.

 

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

 

Herr und Frau Unser beantragen die isolierte Befreiung von der festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Diespeck und die isolierte Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen und Stellplatzverordnung (GaStellV).

 


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn und Frau Albert u. Sieglinde Unser, Sonnenstr. 4, 91456 Diespeck, auf isolierte Befreiung von der festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes Nr. 1, zur Erstellung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 523/3 der Gemarkung Diespeck zu.

 

Der Gemeinderat Diespeck erteilt der isolierten Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.