Sitzung: 25.02.2021 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0
Antragsteller: Eugen
Zernickel, Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck
Vorhaben: Erichtung eines
Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1127/10 der Gemarkung
Diespeck (Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck).
Das Gartenhaus (Maße: 2 m x
2,70 m x 2,70 m) ist zwar gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO
verfahrensfrei, widerspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26
„Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck.
Festsetzung 1.6: „Nebenanlagen, als Lagerräume, sind nur
auf Privatgrund innerhalb der Baugrenzen und in den hierfür festgesetzten
umgrenzten Flächen außerhalb der Baugrenzen zugelassen. …“
Herr Zernickel beantragt die
Befreiung von dieser Festsetzung.
Die Nachbarunterschriften sind
vollständig.
Der Gemeinderat Diespeck
stimmt dem Antrag von Herrn Eugen Zernickel, Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck,
auf Befreiung von der Festsetzung 1.6 (Nebenanlagen) des Bebauungsplanes Nr. 26
„Am Dettendorfer Weg 1“, zur Errichtung des beantragten Gartenhauses auf dem
Greunstück mit der Flurnummer 1127/10 der Gemarkung Diespeck zu.