TOP Ö 14: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1"; Errichtung eines Gartenhauses; Fl.-Nr.: 1127/10, Gemarkung Diespeck (Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck), Eugen Zernickel

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Antragsteller: Eugen Zernickel, Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Erichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1127/10 der Gemarkung Diespeck (Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck).

 

 

Das Gartenhaus (Maße: 2 m x 2,70 m x 2,70 m) ist zwar gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck.  

 

Festsetzung 1.6: „Nebenanlagen, als Lagerräume, sind nur auf Privatgrund innerhalb der Baugrenzen und in den hierfür festgesetzten umgrenzten Flächen außerhalb der Baugrenzen zugelassen. …“ 

 

Herr Zernickel beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Eugen Zernickel, Pahreser Weg 1, 91456 Diespeck, auf Befreiung von der Festsetzung 1.6 (Nebenanlagen) des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“, zur Errichtung des beantragten Gartenhauses auf dem Greunstück mit der Flurnummer 1127/10 der Gemarkung Diespeck zu.