TOP Ö 6: Bauleitplanung der Stadt Neustadt a.d. Aisch: Einbeziehungssatzung Nr. 73 "Nordwestlicher Dorfbereich von Diebach" - Behördenbeteiligung

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.01.2021 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Nr. 73 „Nordwestlicher Dorfbereich von Diebach“ beschlossen. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 34/3 der Gemarkung Diebach. Die Planungsfläche liegt südlich der Bundesstraße 8 und westlich bzw. südlich des Anwesens Diebach 33. Die Planung sieht für das Grundstück Fl.Nr. 34/3 der Gemarkung Diebach neben der Festsetzung eines Dorfgebietes eine Baufläche für ein Wohnhaus, die Herstellung einer privaten Zufahrt und der Anlegung von Ausgleichsflächen vor. Die Einbeziehungssatzung wird nach § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren im Sinne des § 13 BauGB aufgestellt.

 

Die Unterlagen finden Sie im Internet auf der Seite www.neustadt-aisch.de (Startseite), von dort gelangen Sie über ein Untermenü zu den einzelnen Dateien (Entwurf der Satzung und der Begründung):

 

https://www.neustadt-aisch.de/seite/de/aischtal/6153/tn_2/Einbeziehungssatzung_Nr_73_Nordwestlicher_Dorfbereich_von_Diebach.html

 

Die Einbeziehungssatzung liegt in der Zeit vom 01.03.2021 bis 19.03.2021 öffentlich aus, zeitgleich erfolgt die Behördenbeteiligung. Die Gemeinde Diespeck wird im Rahmen der wahrzunehmenden Aufgabenbereiche bis zum 19.03.2021 um eine Stellungnahme gebeten.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Neustadt a.d. Aisch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Der Gemeinderat Diespeck erhebt gegen die Einbeziehungssatzung Nr. 73 „Nordwestlicher Dorfbereich von Diebach“ keine Einwände.