TOP Ö 5.1.10: Abwägung der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Runde 2) - Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Seitens der Öffentlichkeit liegen keine Hinweise oder Anregungen vor.