TOP Ö 8: Widmung eines Flur- und Waldweges bei Obersachsen

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Herr Sacher berichtet, dass das Waldflurstück 427 Gemarkung Dettendorf im Rahmen eines Verfahrens der Ländlichen Entwicklung auf Antrag der Waldeigentümer (Waldgemeinschaft Obersachsen) aufgeteilt wurde.

 

Die neuen Flurstücke liegen alle am Waldweg Flur-Nr.: 427/2 Gemarkung Dettendorf.  Diese neuen Flurstücke haben nun ein Anrecht auf eine öffentliche Erschließung. Der Weg Flur-Nr.: 427/2 der Gemarkung Dettendorf ist noch jedoch nicht gewidmet. Es wurden zudem 2 Flurstücke gebildet, die zum Weg Flur-Nr.: 427/2 der Gemarkung Dettendorf gehören (Flur-Nr.: 428 und Flur-Nr.: 429 der Gemarkung Dettendorf).

 

Auf die beiliegende Widmungsverfügung wird verwiesen.

 

Herr Helmut Roch regt an, dass das Waldstück in vorhandenen Unterlagen als „Sachsener Gemeinholz“ bezeichnet wird und schlägt daher vor, diesen Flur- und Waldweg entsprechend mit dem Namen „Sachsener Gemeinholz“ zu widmen. Ferner regt Herr Helmut Roch an, dass entlang dieses Weges die sogenannten Hutesteine errichtet sind. Diese gilt es in jedem Fall zu erhalten.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck stimmt der Widmung der Flur-Nr.: 427/2 Gemarkung Dettendorf, mit den Teilflurstücken Flur-Nr.: 428 und Flur-Nr.: 429 der Gemarkung Dettendorf zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Sachsener Gemeinholz“ gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu. Die Widmung wird einen Tag nach der Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck wirksam. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil dieses Beschlusses.