TOP Ö 7: Widmungsverfügung Sudetenstraße Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Herr Florian Sacher berichtet, dass bei einem Abgleich des Straßenbestandsverzeichnisses festgestellt wurde, dass die Sudetenstraße Flur-Nr.: 815/10 der Gemarkung Diespeck, Flur-Nr.: 817/6 und 817/7 der Gemarkung Diespeck bis dato nicht als Ortsstraße gewidmet wurde.

 

Die Gemeinde Diespeck möchte daher die Straße zur Ortsstraße mit den Straßennamen „Sudetenstraße“ widmen.

 

Der Weg mit der Flur-Nr.: 815/10 der Gemarkung Diespeck, Flur-Nr.: 817/6 und 817/7 der Gemarkung Diespeck ist vom Bebauungsplan 2 der Gemeinde Diespeck erfasst. Somit ist eine Widmung als Ortsstraße möglich.

 

Auf die beiliegende Widmungsverfügung wird verwiesen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck stimmt der Widmung der Flur-Nr.: 815/10 der Gemarkung Diespeck, Flur-Nr.: 817/6 und 817/7 der Gemarkung Diespeck zur öffentlichen Ortsstraße „Sudetenstraße“ gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu. Die Widmung wird einen Tag nach der Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck wirksam. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil dieses Beschlusses.