Sitzung: 25.03.2021 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0
Herr Florian Sacher
berichtet, dass bei einem Abgleich des Straßenbestandsverzeichnisses
festgestellt wurde, dass die Sudetenstraße Flur-Nr.: 815/10 der Gemarkung
Diespeck, Flur-Nr.: 817/6 und 817/7 der Gemarkung Diespeck bis dato nicht als
Ortsstraße gewidmet wurde.
Die Gemeinde
Diespeck möchte daher die Straße zur Ortsstraße mit den Straßennamen
„Sudetenstraße“ widmen.
Der Weg mit der
Flur-Nr.: 815/10 der Gemarkung Diespeck, Flur-Nr.: 817/6 und 817/7 der
Gemarkung Diespeck ist vom Bebauungsplan 2 der Gemeinde Diespeck erfasst. Somit
ist eine Widmung als Ortsstraße möglich.
Auf die beiliegende Widmungsverfügung wird verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Diespeck stimmt der Widmung der Flur-Nr.: 815/10 der Gemarkung Diespeck,
Flur-Nr.: 817/6 und 817/7 der Gemarkung Diespeck zur öffentlichen Ortsstraße
„Sudetenstraße“ gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu. Die
Widmung wird einen Tag nach der Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck wirksam. Die Widmungsverfügung ist
Bestandteil dieses Beschlusses.