TOP Ö 5: Gigabit-Richtlinie: Inhalt und Sachstand aus Sicht der Gemeinde Diespeck

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass mit der sog. Gigabitrichtlinie in Bayern Anschlüsse an „grauen NGA-Flecken“ gefördert werden, also an Orten, wo im Kern bereits schnelles Internet mit mind. 30 Mbit/s verfügbar ist. Nach mehr als zwei Jahren mit Prüfungen und Verhandlungen hat die Europäische Kommission den Antrag des Freistaats auf eine landesweite Gigabitförderung genehmigt. Zukunftsfähige Gigabitnetze können so nun auch in der breiten Fläche ermöglicht werden. Die bayerische Förderung ermöglicht somit eine flächendeckende Förderung in Gebieten, die bereits über einen Breitband-, aber nicht über einen Gigabitanschluss verfügen.

 

Der Freistaat fördert künftig, nach Abschluss des letzten Förderprogramms, an dem auch die Gemeinde Diespeck erfolgreich teilgenommen hat, nur noch Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude. Neben der bisherigen Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, werden künftig auch Betreibermodelle ermöglicht.

 

Grundzüge der bayerischen Gigabitförderung:

 

Zuwendungsempfänger gemäß Gigabitrichtlinie (BayGibitR) sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern. Gefördert werden die Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers (Wirtschaftlickeitslückenförderung) oder die Ausgaben des Zuwendungsempfängers für Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen, die nach Errichtung Netzbetreibern zum Betrieb überlassen werden (Betreibermodell).

 

Die Fördersätze und -höchstbeträge der Gemeinden sind abhängig von der Gebietskategorie im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Sie betragen 80 % oder 90 %.

 

Der Förderhöchstbetrag eines Projekts bemisst sich nach den zu erschließenden Adressen und beträgt zwischen 2.500 Euro und 6.000 Euro je Adresse in grauen Flecken.

 

Die Maximalförderung je Gemeinde über alle Förderprojekte hinweg liegt zwischen 3 Mio. Euro und 8 Mio. Euro.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz führt weitere Erläuterungen anhand einer PPT-Präsentation auf:

 

  • DSL-Ausbau nach Förderprogramm 2 in der vergangenen Legislatur erfolgreich abgeschlossen à überall mind. 30 Mbit/s im Download  es gibt keine „weißen Flecken“ mehr; nur noch „graue“ (oberhalb von 30 Mbit/s aber unterhalb von 100 Mbit/s)

 

  • Jetzt: Förderung „grauer Gebiete“ zu FFTH (Glasfaser in jedes Haus)

 

  • Dort, wo der Ausbau für Telekom & Vodafon unwirtschaftlich ist, setzt die Breitbandförderung an. 

 

 

Herr Jürgen Distler und 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gehen in diesem Zusammenhang auch nochmals genauer auf das Förderverfahren ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


3. Bürgermeister Georg Grimm führt aus, dass sich die Bürgerinnen und Bürger das Kabel von Vodafone in einem Straßenzug teilen müssen und sich somit oftmals die Up- und Downloadrate wesentlich verschlechtert.

 

2. Bürgermeister Roland Schmidt bemerkt, dass die 30 Mbit/s oftmals nur am Knotenpunkt ankommen und leider nicht bei allen Haushalten.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz ergänzt, dass viele Bürgerinnen und Bürger alte Verträge haben, die eine Versorgung mit 30 Mbit/s oftmals nicht vorsieht – obwohl dies technisch möglich wäre. Hier müssten daher viele Verträge erneuert werden, sodass die maximale Versorgung auch genutzt werden kann. 

 

Herr Jürgen Distler verweist abschließend, dass das Förderprogramm unter https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ eingesehen werden kann.