TOP Ö 3: Bauantrag: Sanierung Gemeindehaus Diespeck und Anbau einer Fluchttreppe; Fl.-Nr.: 144, Gemarkung Diespeck (Am Kirchberg 10, 91456 Diespeck); Ev. luth. Kirchenstiftung Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Bauherr: Evangelisch – Lutherische Kirchenstiftung Diespeck, Am Kirchberg 8, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Sanierung Gemeindehaus Diespeck u. Anbau einer Fluchttreppe auf dem Grundstück mit der Flurnummer 144 der Gemarkung Diespeck (Am Kirchberg 10, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Architekt Werner Schad, Bamberger Str. 22, 91456 Diespeck

 

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Das Vorhaben bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG (Nähe Denkmal).

 

Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck: Das Vorhaben ist stellplatzneutral (§ 3 Abs. 1).

 

Auf Nachfrage von Herrn Markus Helmreich teilte Herr Georg Grimm mit, dass mehrere Besichtigungen stattgefunden haben und eine Barrierefreiheit des Gebäudes aus Kostengründen nicht realisierbar sei. Die Fluchttreppe sei die einzige Möglichkeit des zweiten Fluchtweges.


Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck erteilt dem Bauantrag der Evangelisch – Lutherischen Kirchenstiftung Diespeck, Am Kirchberg 8, 91456 Diespeck, zur Sanierung des Gemeindehauses Diespeck und dem Anbau einer Fluchttreppe auf dem Grundstück mit der Flurnummer 144 der Gemarkung Diespeck, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.


Frau Billenstein war zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht anwesend.