TOP Ö 5: Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6: Errichtung eines Geräteschuppens, Fl.-Nr.: 536/28, Gemarkung Diespeck (Sandstr. 31 a, 91456 Diespeck); Mikel Glassner

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Bauherr: Mikel Glassner, Sandstr. 31 a, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Willenbach“ der Gemeinde Diespeck; Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück mit der Flurnummer 536/28 der Gemarkung Diespeck (Sandstr. 31 a, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Peter Feinauer, Eschenweg 3, 91460 Baudenbach

 

 

Das Vorhaben wäre verfahrensfrei i. S. d. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO (< 75 m³), liegt allerdings im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Willenbach“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen:

 

  • § 4 Abs. 2: Garagen und Nebengebäude sind in einem Baukörper zusammenzufassen und in Massivbauweise zu errichten.
  • § 5: Anlagen im Sinne des § 23 Abs. 5 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Flächen nicht zulässig

 

Der Bauherr beantragt die isolierte Befreiung von der festgesetzten Baugrenze (§ 5) und der Festsetzung § 4 Abs. 2.

 

Die Nachbarn Frau Katrin Ahne und Herr Daniel Rupp haben den Antrag unterschrieben.


Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Mikel Glassner, Sandstr. 31 a, 91456 Diespeck auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen § 5 (Baugrenze) und § 4 Abs. 2 des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Willenbach“, zur Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück mit der Flurnummer 536/28 der Gemarkung Diespeck, zu.

 


Frau Billenstein war zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht anwesend.