TOP Ö 7: Standorte für kommunale Plakatanschlagtafeln zu Wahlen

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Intern arbeitet die Verwaltung gerade an der vom Gemeinderat gewünschten Plakatierverordnung. Angedacht ist in diesem Kontext bekanntlich Plakatwände zu Wahlen aufzustellen, die dann allen Parteien zur Verfügung stehen. In diesem Kontext wurden mögliche Standortvorschläge zusammengetragen. Angedacht sind Plakatwände nur temporär zu stellen. Entweder ganz „lose“ für den Zeitraum der Wahlen. Oder via fester Bodenhülsen, in die der Bauhof die Wände dann verbringt.

 

Als Diskussionsgrundlage wurden in der Zwischenzeit Vorschläge zu Standorten zusammengetragen. Über diese gilt es abzustimmen. Der Bauhof wird sodann mit der Umsetzung betraut.

 

DIESPECK (6x):

 

           Bahnhofstraße vor Rathaus, in der Grünfläche, in der gerade das große Bauschild von OCHS steht.

           Sportzentrum: In der Grünfläche vor der Gruppe 5, Richtung Tennisfreude, zum Parkplatz gewandt.

           In der Kurve Dettendorfer Straße/Eymoutiersstraße

           In der Kurve Bamberger Straße/Käswasen

           In der Schleifmühlstraße, Grünfläche gegenüber der AWO

           In der Neustädter Straße, Höhe BayWa vor Einfahrt in den Parkplatzbereich BayWa/netto

 

STÜBACH (2-3x):

 

           Im Kurvenbereich nach Hanbach

           Im Umgriff um die Bushaltestelle in der Dorfmitte

           Optional: Vor der Abzweigung Neuberg, entlang der Hauptstraße

 

DETTENDORF (2-3x):

 

           Standort entlang der Alten Hochstraße, neben dem „Weihnachtsbaum“

           Feuerwehrhaus, vor dem Durchgang zum Festplatz

           Ggf. bei Pumpstation

 

OBERSACHSEN (2x):

 

           Ortsmittig: Parkplatz vor der Trafostation

           Lerchenbühlweg, vor dem Langhaus, etwa dort, wo die Kerwa-Fichten gestellt wird

 

WICHTIG:

 

Bürgermeister von Dobschütz merkt an: Es muss zusätzlich eine Unterscheidung getroffen werden, welche der festgelegten Standorte dauerhaft bestehen sollen (wichtiger Bestandteil einer Plakatierverordnung (z.B. für Volksfeste)) und welche nur temporär aufgestellt werden sollen (vornehmlich zu Wahlen).

 

Herr Roland Schmidt schlägt vor, eine feste Plakatwand je Ortsteil aufzustellen.

 

Herr Georg Grimm hätte gerne eine Zwischeninformation nach Klärung der offenen Fragen (Plakatwände an Kreisstraßen und ob je Ortsteil eine feste Plakatwand errichtet werden muss). Des Weiteren wünscht er eine Kostenaufstellung und drei Angebote.

 

Bürgermeister von Dobschütz vertritt die Auffassung, der Bauhof könne die Plakatwände erstellen, analog der Realisierung in Neustadt a.d.Aisch (Größe: 3 x 3 Plakate im Format DIN A 1). Dort hat der Bauhof die Wände selbst hergestellt.   

 

Herr Grimm sieht dies nicht als Aufgabe des Bauhofes und schlägt die Recherche von Anbietern (möglichst lokal) und eine Angebotseinholung vor.


Der Gemeinderat bestätigt bzw. verständigt sich auf folgende Standorte:

 

Unterscheidung in „f“ (feste Standorte) und „v“ (variable bzw. temporäre Standorte)

 

DIESPECK (6x):

 

           Bahnhofstraße vor Rathaus, in der Grünfläche, in der gerade das große Bauschild von OCHS steht. (f)

           Sportzentrum: In der Grünfläche vor der Gruppe 5, Richtung Tennisfreude, zum Parkplatz gewandt. (v), aber in Richtung Kindergarten

           In der Kurve Dettendorfer Straße/Eymoutiersstraße (v)

           In der Kurve Bamberger Straße/Käswasen (v)

           In der Schleifmühlstraße, Grünfläche gegenüber der AWO (v)

           In der Neustädter Straße, Höhe BayWa vor Einfahrt in den Parkplatzbereich BayWa/netto (f) aber auf Höhe RÜB

+ Scheune Göß (f)

 

STÜBACH (2-3x):

 

           Im Kurvenbereich nach Hanbach (f)

           Im Umgriff um die Bushaltestelle in der Dorfmitte (v)

           Optional: Vor der Abzweigung Neuberg, entlang der Hauptstraße (-)

 

DETTENDORF (2-3x):

 

           Standort entlang der Alten Hochstraße, neben dem „Weihnachtsbaum“ (f)

           Feuerwehrhaus, vor dem Durchgang zum Festplatz (v)

           Ggf. bei Pumpstation (-)

 

wenn möglich nur ein fester Standorf am Feuerwehrhaus

 

OBERSACHSEN (2x):

 

           Ortsmittig: Parkplatz vor der Trafostation (f)

           Lerchenbühlweg, vor dem Langhaus, etwa dort, wo die Kerwa-Fichten gestellt wird (-)

+ Umgriff Brunnen Untersachsen, Standort Christbaum (v)

 

wenn möglich beide Standorte variabel bzw. temporär

 

Neumühle und Ehe sollen je ein variablen bzw. temporäreren Standort erhalten. Hier ist zu prüfen, ob Standorte an der Kreisstraße möglich sind.

 

Neumühle: in der Kurve (v)

Ehe: Christbaum oder Radweg (v)        

 

Des Weiteren ist zu prüfen, ob je Ortsteil ein fester Standort festgelegt werden muss.