TOP Ö 3: Bauantrag: Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus; Ausbau der best. Garage; Umbau der best. Gauben; Aufstellung eines Saunahauses; Fl.-Nr: 61, Gemarkung Dettendorf (Alte Hochstr. 16); Frank Rupprecht

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Bauherr: Frank Rupprecht, Alte Hochstr. 16, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus; Ausbau der bestehenden Garage; Umbau der bestehenden Gauben und Aufstellung eines Saunahauses im Garten auf dem Grundstück mit der Flurnummer 61 der Gemarkung Dettendorf (Alte Hochstraße 16, 91456 Diespeck, Dettendorf)

 

Planfertiger: Architektin Andrea Carolina Zapp, Alte Hochstr. 16, 91456 Diespeck

 

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Lt. Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck werden 5 Stellplätze gefordert. Ein Nachweis liegt den Planunterlagen bei. Alternativ verweist Herr Rupprecht auf drei weitere Stellplätze auf seinem Grundstück: Flurnummer 63, Gemarkung Dettendorf. 

 

Dem Bauantrag liegen Abstandsflächenübernahmen des Nachbarn Herrn Rudi Reitenspieß, sowie ein Antrag auf Abweichung von Art. 6 Abs. 7 BayBO bei. Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

 

Herr Rudi Reitenspieß hat dem Bauantrag per Unterschrift zugestimmt. Eigentümer aller weiteren Nachbargrundstück ist die Gemeinde Diespeck.  


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Frank Rupprecht, Alte Hochstr. 16, 91456 Diespeck zum Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus; Ausbau der bestehenden Garage; Umbau der bestehenden Gauben und Aufstellung eines Saunahauses im Garten auf dem Grundstück mit der Flurnummer 61 der Gemarkung Dettendorf, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.