TOP Ö 8: Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

In der Gemeinderatssitzung im Januar 2021 wurde der Erlass einer neuen Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung) gewünscht.


Der Gemeinderat Diespeck erlässt eine neue Verordnung, mit alternativem § 2 (nur auf vorhandenen und aufgestellten Anschlagtafeln), über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung). Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt am 01.07.2021 in Kraft. 

 

Die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten der Gemeinde Diespeck (Plakatierungsverordnung) vom 29.04.2021 wird mit Ablauf des 30.06.2021aufgehoben.