TOP Ö 9: Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anschlagstafeln in der Gemeinde Diespeck (Benutzungssatzung für Anschlagstafeln)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Im Zusammenhang mit dem Erlass einer neuen Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung) ist auch der Erlass einer Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anschlagsmöglichkeiten in der Gemeinde Diespeck (Benutzungssatzung für Anschlagtafeln) erforderlich.

 


Der Gemeinderat Diespeck erlässt die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anschlagsflächen in der Gemeinde Diespeck (Benutzungssatzung für Anschlagstafeln). Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt am 01.07.2021 in Kraft.