TOP Ö 5: Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses; Fl.-Nr.: 1571, Gemarkung Diespeck (Untersachsen 5, 91456 Diespeck); Jürgen Schulz

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Bauherr: Jürgen Schulz, Obersachen 5 b, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1571 der Gemarkung Diespeck

 

Planfertiger: Manfred Rinke, Am Breiten Wasen 10, 91481 Münchsteinach

 

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

 

Geplante Erschließung:

 

Abwasser:       SW: Anschluss an bestehende Kleinkläranlage,

RW: Anschluss an gemeindlichen Ortskanal

 

Herr Anselstetter sieht hier prinzipiell kein Problem, hält aber noch Rücksprache mit GBI. Lt. Lt. Herrn Anselstetter hat Herr Seefeld von der GBI auch keine Einwände.

 

Wasser:           Anschluss an bestehende Leitung (Zuleitung zu Haus 5 b)

 

Herr Emmert empfiehlt eine separate 40’er Leitung. Bei der anvisierten Lösung sind Druckprobleme nicht auszuschließen. Seiner Einschätzung nach sei eine rechtliche Absicherung für die Gemeinde (unterschriebener Hinweis auf eventuelle Druckprobleme canalog dem Bauvorhaben Engelhard in Stübach) erforderlich.    

 

Die Nachbarn Herr Krag (Flurnummer 1760) und Frau Krämer (Flurnummer 1574) haben den Lageplan unterschrieben.

 

Die Unterschrift von Frau Lehnert-Schatzmann (Flurnummern 1767 u. 1767/1) liegt nicht vor.

 

Im Gremium besteht Einigkeit darin, hier das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, vorausgesetzt GBI erhebt keine Einwände bezüglich der Entwässerung (Regenwasser) in den Ortskanal.

 

Allerdings wird festgehalten, dass einer eventuellen weiteren Bebauung auf diesem Grundstück kein weiteres Einvernehmen erteilt wird.   


Der Gemeinderat Diespeck erteilt der Bauvoranfrage von Herrn Jürgen Schulz, Untersachsen 5b, 91456 Diespeck, zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1571 der Gemarkung Diespeck, vorbehaltlich der Stellungnahme der GBI, bezüglich der Entwässerung (Regenwasser) in den gemeindlichen Ortskanal, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.