TOP Ö 3: Bauantrag - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses, Grundstück Fl.-Nr.: 894/2 Diespeck (Schmidt, Neustädter Str. 40)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Ohne Beschluss wurden dem Gemeinderat bereits am 11.07. wichtige Informationen zum Vorhaben vorgetragen. Nochmals wesentliche Punkte in aller Knappheit dargestellt:

 

  • Bauherren: Volker Schmidt, An den Weinbergen 53, 91413 Neustadt a.d.Aisch und Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, OT Stübach, 91456 Diespeck

 

  • Vorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 894/2 der Gemarkung Diespeck (Neustädter Str. 40, 91456 Diespeck)

 

  • Planfertiger: Ingenieurbüro Rausch und Partner, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

  • Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, zu beurteilen nach § 34 Abs. 1 BauGB.

 

  • Stadtplaner Rühl und Bürgermeister von Dobschütz waren in die Planungen mit eingebunden. Änderungswünsche wurden von den Bauwilligen vorbildlich aufgegriffen und umgesetzt.

 

  • Für die geplanten 11 Wohnungen sind lt. Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck, lt. geplanter Wohnfläche der Wohnungen, 14 Stellplätze notwendig. Es werden 16 Stellplätze geplant.

 

Wichtige Regelungsgehalte aus gemeindlicher Sicht:

 

  1. Eigentum: Grundstück 918/26 Gemarkung Diespeck (Dammweg) und 960/10 Gemarkung Diespeck (Frankenbrunnen). Der bestehende Dammweg soll an die Herren Schmidt abgetreten werden und auf einen Teil des Grundstücks 960/10 (Frankenbrunnen), welchen die Gemeinde im Gegenzug erhält, verlegt werden. Die Bauwilligen haben die Verlegung des Dammweges auf eigene Kosten und zum gegenwärtigen Ausbaustand durchzuführen. Mit der Abtretung des Straßenteilstückes verpflichtet sich die Gemeinde Diespeck nicht zu weitergehenden Ausbauarbeiten. Auch der Winterdienst bleibt in der bisherigen Form bestehen.

 

  1. Der Kanal auf dem Grundstück 918/126 (Dammweg) Gemarkung Diespeck, ist durch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch zu Lasten des neuen Eigentümers für die Gemeinde Diespeck als Betreiber der Abwasseranlage dinglich zu sichern. Im Falle von Kanalbauarbeiten ist nurmehr die Wiederherstellung der Oberfläche durch die Gemeinde Diespeck sicherzustellen. Weitergehende Aufwände liegen im Risikobereich der Bauwilligen und werden nicht von der Gemeinde Diespeck getragen.   

 

  1. Die Bauwilligen übernehmen für die Teilfläche von 352 qm aus Flurnummer 918/26 der Gemarkung Diespeck die satzungsgemäßen Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und die Entwässerung unter zu Grundlegung einer zulässigen Geschossfläche von 1,2. Die Ablösung dieser Beiträge wird gleich im Notarvertrag abgelöst.

 

  1. Der Gemeinderat Diespeck weist darauf hin, dass eine Überplanung des Kanals im Dammweg dazu führt, dass die Abstandsflächen zu den geplanten Wohnhäusern der Bauwilligen sinkt. Der Kanal liegt praktisch auf der alten Grundstücksgrenze. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade im Dammweg immer wieder mit Überschwemmungen gerechnet werden muss. Zwar ist der Gemeinderat gegenwärtig dabei, eine Überplanung des gesamten Kanalnetzes vorzunehmen - auch mit Fokus auf den Dammweg – um Abhilfe zu schaffen. Bis zur Realisierung werden allerdings Jahre vergehen können. Bis dahin weist die Gemeinde mit diesem Beschluss ausdrücklich auf die Gefahr von möglichen Überflutungen hin. Die Bauwilligen sollten also auch dringend private Vorsorge gegen besagtes Risiko einplanen und erklären mit der Unterschrift des Notarvertrages zugleich, keine Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde Diespeck geltend zu machen, sollte es zu Überflutungsschäden kommen.    

Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Volker Schmidt, An den Weinbergen 53, 91413 Neustadt a.d. Aisch und Herrn Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, OT Stübach, 91456 Diespeck zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf Grundstück mit der Flurnummer 894/2 der Gemarkung Diespeck, unter Hinzunahme der in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführten Regelungsgehalte, sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB. Die Punkte 1-4 der Sachverhaltsdarstellung sind von der Verwaltung der Gemeinde Diespeck noch entsprechend abzuarbeiten bzw. deren dingliche Sicherung im noch ausstehenden Notarvertrag zu berücksichtigen.