TOP Ö 9: Neustädter Straße bis zum Kreisverkehr - Anordnung von Tempo 30

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Der Kreisverkehr B8-B470 steht immer wieder im Zentrum von Debatten. Hintergrund: Unfälle beim Einfahren oder Verlassen des Kreisels. Die Gemeinderäte wurden über den Fortgang der Diskussion mit dem staatlichen Bauamt sowie dem Landratsamt fortlaufend informiert. Nun soll eine „kleine“ Lösung mit Katzenaugen bei den Ein- und Ausfahrten umgesetzt werden. Zudem wird auf Sicht der Fahrbahnbelag erneuert.

 

In diesem Sicherheitskontext wurde die Gemeinde Diespeck nun gebeten, Tempo 30 auf der Neustädter Straße bis zum Kreisverkehr anzuordnen. Das Ergebnis der Beratung im Gemeinderat Diespeck ist im folgenden Beschluss zusammengefaßt.

 


Zum Vorschlag eine Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Neustädter Straße gibt der Gemeinderat Diespeck folgende Stellungnahme ab:

Der Gemeinderat hält diesen Vorschlag und das Ansinnen des „Runden Tisches“ für absolut zielführend aber nur dann, wenn alle auf den Kreisverkehr zuführenden Straßen eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung erhalten. Nur eine Reduzierung auf Tempo 30 aus Diespeck und Neustadt (Bamberger Straße, hier ist der Einmündungsbereich ohnehin im Eigentum der Gemeinde Diespeck) macht wenig Sinn, wenn auf der B 8 und B 470 anfahrende Fahrzeuge wie bisher mit Tempo 100, also ohne jegliche Beschränkung ankommen können. Dies ist konträr zum formulierten und vereinbarten Ziel, die Geschwindigkeit am Kreisel mindern zu wollen, zu sehen.