TOP Ö 8: Langhaus Sachsen; Gebrauchsüberlassungsvertrag mit dem Dorfverein Saxen e.V.

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Wie bereits besprochen wird die Gemeinde Diespeck, das neu erbaute Dorfgemeinschaftshaus in Obersachen „Langhaus Sachsen“ dem Dorfverein Saxen e.V. auf unbestimmte Zeit überlassen.

Dies soll in einem Gebrauchsüberlassungsvertrag geregelt werden. Ein Vertragsentwurf lag der Sitzungseinladung bei.

Vom Schriftführer wird erklärt, dass eine Rücksprache mit Frau Heid Landratsamt, Kommunalaufsicht ergeben hat, dass es sich beim Vertrag um kein „kreditähnliches Rechtsgeschäft“ handeln würde, für die eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich wäre, da § 5 (Betriebskosten) Absatz 4 klar regelt, dass die Gemeinde auf Antrag des Dorfvereins prüft ob ein Defizit übernommen wird. Somit ist hier immer eine Einzelfallentscheidung der Gemeinde bzw. des Gemeinderates erforderlich. 

 

 


Das Gemeinderatsmitglied Helmut Roch hat an der Abstimmung als Vorsitzender des Dorfvereins Saxen e.V. nicht teilgenommen.

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Gebrauchsüberlassungsvertrag, wirksam zum 01.10.2016 für das Dorfgemeinschaftshaus „Langhaus Sachsen“ in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung zu.