TOP Ö 5: Neugestaltung Rathausplatz, Information über Mängelbeseitigung und Rückgabe der Sicherheiten

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass im August die Firma Dienstbier die letzten Reparaturen am Pflaster des Rathausplatzes vorgenommen hat. Am 03. August 2015 wurde das Gesamtergebnis besichtigt und abgenommen. Die Arbeiten sind laut Aussage von Herrn Scheuber sehr sauber und ordentlich durchgeführt worden.

 

Herr Jörg Wellhöfer hat mit Mail vom Mittwoch dem 05. August 2015 einen Lageplan (wird in der Sitzung gezeigt) über die Mängelbeseitigung übermittelt. Hierin sind auch die Leistungen, die letztes Jahr vom 24. September 2014  bis 08. Oktober 2014 im Bereich der Bahnhofstraße durchgeführt wurden, enthalten.

 

Gemäß VOB beginnt für die sanierten Bereiche eine neue Gewährleistungsfrist. In der Ausschreibung zum Rathausplatz waren 60 Monate Gewährleistung vereinbart. Es ist möglich, die Gewährleistungsfrist für die genannten Bereiche, ebenfalls wiederum auf 60 Monate festzulegen. Es wäre aber auch möglich, die Gewährleistung für einen kürzeren Zeitraum, z.B. auf zwei Jahre oder drei Jahre, sprich 36 Monate, zu verlängern. Der Unterbau dürfte sich soweit verfestigt haben, dass nach der erfolgten Reparatur keine weiteren Schäden zu erwarten sind. Sollten diese eintreten, ist zu erwarten, dass sie in den nächsten maximal drei Jahren auftreten werden. Es wäre daher möglich, die Gewährleistungsfrist für die nachgebesserten Bereiche auf den 31. Juli 2018 zu beschränken. Hierüber sollte nun im Bauausschuss beraten und entscheiden.

 

Herr Markus Helmreich regt an, dass er derzeit keinen Bedarf sieht die Gewährleistungsfrist zu verkürzen.

 

Herr Björn Lehnert erläutert, dass zum Einem die gesetzlich vorgeschriebene und zum Anderen die im Vertrag vereinbarte Gewährleistungsfrist gibt. Die im Vertrag vereinbarte Frist muss mindestens der gesetzlichen Frist entsprechen. Da wohl kein Auftraggeber die Gewährleistungsfrist freiwillig verkürzt, sollte auch die Gemeinde Diespeck erneut eine Gewährleistungsfrist von 60 Monaten vereinbaren.


Der Bauausschuss Diespeck stimmt einer Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre oder drei Jahre nicht zu. Somit beträgt die Gewährleistungsfrist erneut 60 Monate.