TOP Ö 6.1: Nutzungsänderung - Lagerhalle 1 zum Kälberzuchtstahl auf dem Grundstück Flur-Nr.: 261/2 der Gemarkung Stübach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass Herr Friedrich Strotz, als Vertreter für die Strotz GbR, 91456 Diespeck, Stübach, Hanbacher Str. 10 eine Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle 1 auf dem Grundstück Flur-Nr. 261/2 der Gemarkung Stübach zum Kälberaufzuchtstall beantragt hat.

 

Da das Grundstück durch die bisherige Bebauung nur durch die vorbeiführende Straße erschlossen ist, ist dem Antragsteller jedoch aufzugeben, dass er für die weitere Erschließung, Wasserversorgung, und Abwasserentsorgung (sind nicht vorhanden); er selbst zu sorgen habe und dies in einem Erschließungsvertrag zu regeln wäre. Immissionsrechtliche Fragen sind nicht zu beachten, da sich das Bauvorhaben im Außenbereich, § 35 Abs. 1 BauGB und in entsprechender Entfernung zur Wohnbebauung befindet. Die Eigentümer der Nachbargrundstücke haben den Bauplan unterzeichnet.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt hierzu den eingereichten Bauplan zur Einsichtnahme in den Umlauf und berichtet, dass die Baupläne durch die Verwaltung geprüft wurden und keine Einwände bestehen.


Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck erteilt dem Antrag von Friedrich Strotz, als Vertreter der Strotz GbR, Diespeck, Stübach, Hanbacher Str. 10, Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle 1 zum Kälberaufzuchtstall auf dem Grundstück Flur-Nr. 261/2 der Gemarkung Stübach (privilligiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB) und der Maßgabe, sofern eine weitere Erschließung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erforderlich ist, dies der Antragsteller auf eigene Kosten zu erstellen hat, was in einem dann noch abzuschließenden Erschließungsvertrag mit der Gemeinde Diespeck zu regeln ist, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.