1. Bürgermeister Dr. Christian
von Dobschütz berichtet, dass Herr Friedrich Strotz, als Vertreter für die Strotz GbR, 91456 Diespeck, Stübach,
Hanbacher Str. 10 eine Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle 1 auf dem
Grundstück Flur-Nr. 261/2 der Gemarkung Stübach zum Kälberaufzuchtstall
beantragt hat.
Da das Grundstück durch die bisherige Bebauung nur durch die
vorbeiführende Straße erschlossen ist, ist dem Antragsteller jedoch aufzugeben,
dass er für die weitere Erschließung, Wasserversorgung, und Abwasserentsorgung (sind
nicht vorhanden); er selbst zu sorgen habe und dies in einem
Erschließungsvertrag zu regeln wäre. Immissionsrechtliche Fragen sind nicht zu
beachten, da sich das Bauvorhaben im Außenbereich, § 35 Abs. 1 BauGB und in
entsprechender Entfernung zur Wohnbebauung befindet. Die Eigentümer der
Nachbargrundstücke haben den Bauplan unterzeichnet.
1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt hierzu den
eingereichten Bauplan zur Einsichtnahme in den Umlauf und berichtet, dass die
Baupläne durch die Verwaltung geprüft wurden und keine Einwände bestehen.
Der
Bauausschuss der Gemeinde Diespeck erteilt dem Antrag von Friedrich Strotz, als
Vertreter der Strotz GbR, Diespeck, Stübach, Hanbacher Str. 10,
Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle 1 zum Kälberaufzuchtstall auf dem
Grundstück Flur-Nr. 261/2 der Gemarkung Stübach (privilligiertes Bauvorhaben
nach § 35 Abs. 1 BauGB) und der Maßgabe, sofern eine weitere Erschließung,
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erforderlich ist, dies der
Antragsteller auf eigene Kosten zu erstellen hat, was in einem dann noch
abzuschließenden Erschließungsvertrag mit der Gemeinde Diespeck zu regeln ist,
sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.