TOP Ö 6.3: Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr.: 682/1 der Gemarkung Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass Frau Jasmin Beck und Christopher Hupfer, Kirchfarrnbach 1, 91452 Wilhermsdorf das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr.: 682/1 der Gemarkung Diespeck, Rosenweg 2 komplett abreißen und den Neubau eines Einfamilienwohnhauses vornehmen möchten. Hierzu wurde bei Der Gemeindeverwaltung ein ordnungsgemäßer Bauplan eingereicht. Der Bauausschuss hat hinsichtlich der Errichtung des Einfamilienwohnhauses sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt hierzu den eingereichten Bauplan zur Einsichtnahme in den Umlauf und berichtet, dass die Baupläne durch die Verwaltung geprüft wurden und keine Einwände bestehen.

 

Herr Björn Lehnert fragt an, ob hier die Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck gilt. 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz entgegnet, dass beim Neubau des Einfamilienhauses, die Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck zum Tragen kommt und daher mindestens 2 Stellplätze auf dem Grundstück umgesetzt werden müssen.

 

Herr Björn Lehnert regt an, dass die Umsetzung der Stellplatzsatzung auch im Bauplan zu beachten ist. 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz entgegnet, dass dies von Herrn Helmut Hammerbacher ordnungsgemäß geprüft wird.


Der Bauausschuss Diespeck erteilt dem Antrag von Frau Jasmin Beck und Herrn Christopher Hupfer, Kirchfarrnbach 1, 91452 Wilhermsdorf auf Genehmigung der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses  dem Grundstück Flur-Nr.: 682/1 der Gemarkung Diespeck, Rosenweg 2 sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt sämtlichen hierfür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Auf die Einhaltung der Stellplatzsatzung wird verwiesen.