TOP Ö 6.4: Neubau eines Annahmebereiches für Kleinanlieferer an der Energie- und Verwertungsanlage (EVA), Deponie Straße 1, 91456 Diespeck, auf dem Grundstück Flur-Nr.: 200 der Gemarkung Dettendorf

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass der Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch, vertreten durch den Landrat Helmut Weiß, den Antrag auf Genehmigung für einen  Neubau eines Annahmebereiches für Kleinanlieferer an der Energie- und Verwertungsanlage (EVA), Deponie Straße 1, 91456 Diespeck, auf dem Grundstück Flur-Nr.: 200 der Gemarkung Dettendorf stellte.

 

Der Bauausschuss hat hinsichtlich der Errichtung des eines Annahmebereiches für Kleinanlieferer an der Energie- und Verwertungsanlage (EVA) sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt hierzu den eingereichten Bauplan zur Einsichtnahme in den Umlauf und berichtet, dass die Baupläne durch die Verwaltung geprüft wurden und keine Einwände bestehen.


Der Bauausschuss Diespeck erteilt dem Antrag des Landkreises Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch, vertreten durch den Landrat Helmut Weiß, auf Genehmigung der Errichtung eines Neubau eines Annahmebereiches für Kleinanlieferer an der Energie- und Verwertungsanlage (EVA), Deponie Straße 1, 91456 Diespeck, auf dem Grundstück Flur-Nr.: 200 der Gemarkungg Dettendorf sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt sämtlichen hierfür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.