TOP Ö 8.3: Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr.: 2 Gemarkung Stübach (Daniela Engelhardt, Hauptstr. 44, 91456 Diespeck, Stübach)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Bauherr: Daniela Engelhardt, Hauptstr. 44, 91456 Diespeck, Stübach

 

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück mit der Flurnummer 2 der Gemarkung Stübach

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Frau Engelhardt hat für dieses Vorhaben eine Bauvoranfrage gestellt.

 

Mit Vorbescheid v. 04.08.2016 (Aktenzeichen 43-6026-B-2016-31) wurde festgestellt, dass das Vorhaben unter Beachtung der nachstehenden Auflagen und Bedingungen grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

 

Auflagen:

 

Bauordnung: Die Gebäudestandorte (Einfamilienhaus, Garage, etc., ca. 1 ½ geschossig) sind, unter Beachtung der Abstandsflächen zu planen. Auf eine, dem ländlichen Ortsbild angepasste Baugestaltung (einfache, klare Bauformen, ruhige Dachlandschaft) ist bei der Gebäudegestaltung zu achten. 

 

Gemeinde Diespeck: Die Erschließung von der Hauptstraße her über Privatgrund ist dinglich zu sichern.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau Daniela Engelhardt, Hauptstr. 44, 91456 Diespeck, Stübach zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück mit der Flurnummer 2 der Gemarkung Stübach sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Das Einvernehmen wird nur erteilt, wenn die über Privatgrund erforderliche Erschließung auch im Grundbuch dinglich gesichert wird.