TOP Ö 8.4: Bauantrag- Tektur zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Flurnummer 894/2 Gemarkung Diespeck, Neustädter Str. 40, Bauherren: Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, OT Stübach, 91456 Diespeck und Volker Schmidt, An den Weinbergen 53, Neustadt a.d.Aisch

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Bauherren: Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, OT Stübach, 91456 Diespeck und Volker Schmidt, An den Weinbergen 53, Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Tektur zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flurnummer 894/2 der Gemarkung Diespeck (Neustädter Str. 40, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Ingenieurbüro Rausch und Partner, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Die Höhe des geplanten Mehrfamilienhauses (Baugenehmigung vom 26.10.2016) soll um 45 Zentimeter reduziert werden.

 

Die Pläne sind von den Nachbarn nicht unterschrieben. Der Bauherr holt die Unterschriften ein und übergibt den unterschriebenen Plan an Frau Meister-Nehmeier. (Landratsamt)

 

Es liegen vier Abstandsflächenübernahmen bei. Ein Vordruck ist noch in Berlin zur Unterschrift und wird nach Rücksendung, vom Bauherrn direkt an Frau Meister-Nehmeier (Landratsamt) übergeben.

 

Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.


Der Gemeinderat Diespeck nimmt den Tekturantrag von Herrn Peter Schmidt und Herrn Volker Schmidt zur Kenntnis und erhebt gegen die „Reduzierung der Höhe um 45 Zentimeter“ des geplanten Gebäudes keine Einwände.