TOP Ö 7: Änderung der Gemeindegrenze Diespeck im Bereich B 8 und B 470

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neustadt a. d. Aisch möchte die Gemeindegrenze im Bereich der „B 8“ in der Gemarkung Diespeck angleichen. Dazu müssen zahlreiche Grundstücke bzw. Teile davon quasi von Diespeck nach Neustadt a. d. Aisch und umgekehrt umgemeindet werden. Die Liste der betroffenen Grundstücke entlang der B 8 liegt bei. Ebenso ein Übersichtslageplan der einen Teil der betroffenen Bereiche umfasst.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen noch einen Schritt weiterzugehen und auch die Situation an der B 470 (nicht in der Aufstellung des Vermessungsamtes enthalten) mit zu bereinigen. Das letzte Stück der „Neustädter Bamberger Straße, Flur-Nr. 833/10 Gemarkung Diespeck“ mit 1452 qm befindet sich sogar noch im Eigentum der Gemeinde Diespeck. Während die übrigen Grundstücke, B 470 und ein Teil des Teiches im Besitz der Bundesrepublik sind, ist das Grundstück Flur-Nr. 833/14 im Eigentum der Firma Franken Brunnen.

 

Da die Flächen im Prinzip auch ausgeglichen sein sollten (ansonsten müssten Wertausgleiche erfolgen) macht es Sinn die Gemeindegrenze im Bereich der Pommernstraße Richtung B 8 zu verlagern, da ca. 0,80 m hinter der Spitzrinne bereits Neustadt beginnt. Dort könnte somit ein großer Teil der fehlenden Fläche ausgeglichen werden und würde auch einer Abrundung der Grenze im dortigen Bereich entgegenkommen.

 

Da auch Flächen seitens der Gemeinde Diespeck gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung bei der Angleichung im oberen B 8-Bereich auszugleichen sind, könnte man dies als Anlass nehmen auch Flächen in den Besitz der Gemeinde Diespeck zu bekommen. Diese Flächen in der Pommernstraße könnten sodann für evtl. Parkflächen herangezogen werden.

 

Laut Auskunft des Vermessungsamtes liegt seitens der Stadt Neustadt a. d. Aisch noch keine Stellungnahme vor. Somit bestünde die Möglichkeit, noch im Wege von Gesprächen und Verhandlungen, auch die Situation an der B 470 zu bereinigen.

 

Der Gemeinderat wird um grundsätzliche Einschätzung der Vorschläge gebeten und beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung weitere Gespräche in diesem Sinne zu führen.

Vom Schriftführer wird der Sachverhalt, der letztlich das ganze Verfahren auslöst nochmals erläutert. Herr Reiß bittet auch darum alle dann noch offenen Fragen wie das letzte Stück der Bamberger Straße und die Frage des Flächenausgleichs an der Pommernstraße mitzubetrachten.

 

Wenn sich dann alle geeinigt haben, kann das Landratsamt in Neustadt a. d. Aisch, auf Antrag des Vermessungsamtes, im Wege einer Rechtsverordnung die Gemarkungsgrenzen ändern.

 

Auch in diesem Verfahren werden die Stadt Neustadt a. d. Aisch und die Gemeinde Diespeck sowie alle Grundstückseigentümer als Beteiligte nochmals eingebunden. Das heißt es ist noch ein weiter Weg aber nachdem die B 8 schon mehr als 25 Jahre in dieser Form besteht sollten nun auch einmal die Gegebenheiten angepasst werden. 

Herr Georg Grimm und Herr Markus Helmreich begrüßen die angedachte Änderung.

 

 


Der Gemeinderat Diespeck signalisiert eine grundsätzliche Bereitschaft zur Änderung der Gemarkungsgrenzen im Bereich der B 8 und B 470 zu Neustadt a. d. Aisch. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt entsprechende Gespräche wie im Sachverhalt dargelegt zu führen. Vor einer finalen Zustimmung ist über das Ergebnis der Verhandlungen und Gespräche nochmals zu berichten.