TOP Ö 4: Bauantrag - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Diespeck, Errichtung eines Carports, Fl.-Nr.: 726/1 Gemarkung Diespeck, Alexander Völker, Schleifmühlstr. 43, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Bauherr: Alexander Völker, Schleifmühlstraße 43, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 726/1 der Gemarkung Diespeck (Schleifmühlstraße 43, 91456 Diespeck)

 

Der geplante Carport hat die Maße: Breite: 3,57 Meter, Höhe: 2,53 Meter, Länge 7,00 Meter.

 

Das Vorhaben ist zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck Süd“ der Gemeinde Diespeck im Hinblick auf die Baugrenze. 

 

 

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung.

 

Der Bauherr hält die vorgeschriebenen 3 Meter Abstand für die Zu- und Abfahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche ein. (§ 2 Abs. 1 GaStellV)

 

Die Nachbarn haben den Plan unterschrieben.

 

 

 

 

 


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag, von Herrn Alexander Völker, Schleifmühlstraße 43, 91456 Diespeck, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck Süd“ der Gemeinde Diespeck, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 726/1 der Gemarkung Diespeck, im Hinblick auf die Baugrenzen, zu.