TOP Ö 8: Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 350 v.H. ab 01.01.2018

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Der Finanzausschuss hat einstimmig die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer, ab dem kommenden Jahr 2018, beschlossen. Der Satz soll moderat von 310 auf 350 Punkte erhöht werden. Diesem Empfehlungsbeschluss muss der Gemeinderat noch zustimmen.

 

Begründung:

 

Unser Ziel ist es ein attraktiver Lebens- und Arbeitsstandort für Familien und Unternehmen sein zu wollen. Wir verfolgen dabei eine ganzheitliche Strategie und gehen in unserem Handeln planvoll vor. Dies bedingt gleichwohl eine fortwährende Investition und Fortentwicklung unserer Gemeinde: Ausbau der Ortsdurchfahrt, Bereitstellung von schnellem Internet, Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes, Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder (Kita-Erweiterung) und Senioren (Martin-Luther-Haus). Nach Jahrzehnten ohne neue Gewerbeflächen sind wir überdies gerade dabei, ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Die notwendigen Flächen sind angekauft, erste Planungen für die Ausgestaltung liegen vor. All dies bringt uns voran, bedarf jedoch teils erheblicher monetärer Aufwände.

 

Die Aufgaben und zu erbringenden Leistungen, die der Staat uns überträgt, werden überdies immer umfangreicher (z.B. garantierte Krippenplätze, Verwaltungs- und Bauvorschriften steigen), während eine äquivalente Vergütung hierfür leider nicht vollumfänglich erfolgt. Um zu verdeutlichen, wie herausfordernd die Situation für uns sein kann, führe ich die Plan-Situation 2017 vor Augen: Heuer beträgt die sog. „freie Spitze“ in unserem Haushalt 238.730 €. Die „freie Spitze“ ist näherungsweise ein Indikator dafür, wie viel man als Kommune investieren kann, ohne sich neu verschulden zu müssen. Zur Einordnung: Mit dem genannten Betrag sind maximal wenige hundert Meter Straßenausbesserungsarbeiten zum Substanzerhalt finanzierbar. Nicht mehr. Freilich, die freie Spitze schwankt von Jahr zu Jahr. Dennoch ist das zur Verfügung stehende Volumen mitunter so gering, dass nicht mal die dringend notwendigen Maßnahmen zum Werterhalt durchgeführt werden können. Von gewinnbringenden Zukunftsinvestitionen ganz zu schweigen. Deshalb kann der Gemeinderat letztlich gar nicht anders kann, also nicht nur jede einzelne Ausgabeposition genauestens auf den Prüfstand zu stellen, sondern sich auch Gedanken über die Einnahmeseite zu machen.

 

Am 11.12.2017 fand überdies ein Unternehmergespräch statt. In diesem Rahmen hat der Bürgermeister die Anhebung nochmals erläutert. Es gab keinerlei Misstöne.

In der kurzen Aussprache dankt Herr Dr. Klaffenbach dem Bürgermeister für die gute Aufbereitung der notwendigen  Erhöhung, wodurch negative Diskussionen ausgeblieben sind.


Der Gemeinderat Diespeck folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 25.04.2017 und beschließt die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 310 auf 350 Punkte zum 01.01.2018.

Die Änderung wird in den Beschluss der Haushaltssatzung 2018 aufgenommen. Auf die beabsichtigte Änderung wurde mit der Veröffentlichung der Tagesordnung zur dieser Sitzung im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 51 und 52  2017 der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck vom 21.12.2017 bereits hingewiesen.