TOP Ö 6: Bauantrag - Anbau an bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr.: 718 9 Gemarkung Diespeck, Erwin Scherer, Hochstr. 2, 91456 Diespeck

Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Anwesend: 12

Der Gemeinderat Diespeck hat den Bauantrag in der Sitzung vom 25.01.2018 zurückgestellt. Bürgermeister Dr. von Dobschütz sowie die Fraktionsvorsitzenden haben am 15.02. ein Vermittlungsgespräch zwischen Familie Scherer und Familie Rammig bezüglich der Höhen und der Dachform anberaumt. Je nach Verlauf des Gesprächs kann über den Bauantrag abgestimmt werden oder nicht.

 

Nochmals zur Erinnerung:

 

Bauherr: Erwin Scherer, Hochstr. 2, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Flurnummer 718/9 der Gemarkung Diespeck (Hochstr. 2, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck Süd“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen und die Festsetzung „E + DG“.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf die Baugrenzen und Dachneigung bzw. – form.

 

Im Eingabeplan sind drei Stellplätze eingezeichnet.

 

Auf die Sachverhaltsdarstellung (Einschränkung des Lichteinfalles, Schattenwurf, Höhe und Dachform sowie Überschreitung der Baulinien), aus der Sicht des Nachbarn, Dieter Rammig, Diespeck, Hochstr. 2 (er hat den Bauantrag auch nicht unterschrieben) im Bürgergespräch zu dieser Sitzung, wird verwiesen.

 

 

 

  

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Erwin Scherer, Hochstr. 2, 91456 Diespeck, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Flurnummer 718/9 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck Süd“ im Hinblick auf die Baugrenze und die Festsetzung „E + DG“ zu.