TOP Ö 3: Vorbesprechung der Investitionsvorhaben 2016 auf Grundlage des MIP 2016-2019

Fortschreibung der MIP-Liste (2015) 2016-2019.

 

Für den Haushalt 2015 wurden aus dem MIP heraus Maßnahmen in Höhe von 1.435.736 € beschlossen. Bis zum 21.10.2015 wurden davon 787.805 € in Anspruch genommen bzw. es wurden 54,9% der Maßnahmen bis jetzt umgesetzt. Ohne Einbeziehung der Kredittilgungen sind für Maßnahmen 484.145 € investiert worden (33,7%).

 

Nochmals zur Erinnerung: Der MIP ist ein übersichtliches Planungsinstrument, welches die Vorhaben auf Jahressicht aufführt. Darin enthalten sind aber freilich nur Näherungswerte zu einem sehr frühen Stadium der Maßnahmenplanung. Insofern sind oftmals nur grobe Schätzwerte eingetragen, um „ein Gefühl“ für die anstehenden/geplanten Projekte zu bekommen.

 

Gegenwärtig laufen noch die Abstimmungen mit verschiedenen Einheiten, um Notwendiges und Wünschenswertes für das kommende Jahr und die darauf folgenden Jahre zu identifizieren. Bereits gesprochen wurde mit der Feuerwehr und der GbR Sport- und Gemeindezentrum. Offen sind noch die Rückmeldungen der Schule und des Bauhofes. Bis zur 1. Lesung des MIP 2016-2019 dürften diese jedoch vorliegen.

 

Beigefügt ist der 1. Entwurf des MIP 2016-2019. Darin enthalten sind auch Vorhaben, über deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden können. Zwei Beispiele: Ob das Begegnungshaus bereits im nächsten oder erst im übernächsten Jahr realisiert werden kann ist davon abhängig, ob ein Träger gefunden wird und ob die Maßnahme 2016 oder erst 2017 einer Umsetzung zugeführt werden kann. Auch sind bei diesem Ansatz noch keinerlei Fördermittel berücksichtigt. Beispiel 2: Die Erwerbs- und die Erschließungskosten von Gewerbeflächen sind zum einen davon abhängig, wie viele Flächen erworben werden und ob dies singulär durch die Gemeinde Diespeck oder interkommunal erfolgt.

 

Eine weitere Anmerkung: Wie gehabt sind im MIP 2016-2019 Sockelbeträge für Bauunterhaltsmaßnahmen, nötige, nicht vorhersehbare Reparaturen- und Wartungsarbeiten vorgesehen (z.B. Feuerwehr, Schule, Kinderspielplätze, Sportstätten usw.) Des Weiteren sind für Anschaffungen „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens“ ebenfalls Sockelbeträge im MIP/Haushalt bereitzustellen (in 2015 waren es 23.000 €).

 

Die nachfolgenden Posten wurden bereits eingearbeitet bzw. stehen, wie grundsätzliche alle Projekte, zur Disposition und gemeinsamen Abstimmung in der Sitzung.

 

Sport- u. Gemeindezentrum (im MIP 2016 enthalten):

 

Ausgaben

·         Erneuerung des Parkplatzes II am Sport- u. Gemeindezentrum Diespeck. Durch den Parkplatzneubau erhöht sich der Defizitausgleich um weitere 30.000 €.

 

30.000 €

·         Anschaffung eines Anrichtetisches mit Warmhaltefunktion (ersetzen des alten Tisches)

 

3.500 €

 

 

 

Kläranlage/Abwasserbeseitigung:

 

 

Regenüberlaufbecken – 1

 

·         Umbau elektr. Schaltanlagen mit Anschluss an Prozessleitsystem

19.000 €

Kläranlage

 

·         Erneuerung Türen Rechengebäude

6.000 €

·         Aufbau Prozessleitsystem

25.000 €

·         Lastabhängige Steuerung der Gebläse im Belebungsbecken

25.000 €

·         Belüftung Schaltschränke im Hauptgebäude

3.000 €

Kanalmaßnahmen

 

·         Ausbesserungsarbeiten/Sanierung am Kanalnetz (Pauschale)

75.000 €

 

 

Bauhof:

 

·         Fahrzeuganschaffung / Fahrzeugunterhalt / Wartungskosten

 

·          

 

 

Hinweis zu den Anlagen:

 

  1. MIP 2015 – Stand: 21.10.2015


Hier sind sämtliche Projekte/Maßnahmen gelistet, die für den Haushalt 2015 beschlossen wurden. In der Spalte Ansatz befinden sich die bereitgestellten Haushaltsmittel. Bei der Spalte IST-Ausgaben sind alle bis zum Stichtag 21.10.2015 gebuchten und bezahlten Ausgaben enthalten. Rote Zahlen bedeuten, hier wurde der Ansatz überschritten. Grüne Zahlen bedeuten, dass der Ansatz noch nicht ausgeschöpft wurde bzw. noch Haushaltsmittel vorhanden sind. Auch hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass die im letzten Jahr eingetragen Werte freilich nur Näherungsgrößen waren. Es zeigt sich allerdings, dass wir hierfür doch eine relativ gute „Treffergenauigkeit“ hatten. Das Instrument bewährt sich also und trägt zur Transparenz der Planungen bei.

 

2.   Ein Hinweis zum Begegnungshaus Sachsen: Aufgrund der vorwiegend in diesem Jahr anfallenden Kosten (Bau schreitet gut voran) und der günstigen Haushaltslage 2015 wurde der gemeindliche Anteil bereits nahezu vollständig ausbezahlt (2016 kommen höhere Belastungen auf uns zu). Fördermittel vom Amt für ländliche Entwicklung stehen noch aus. Auch für dieses Jahr werden noch Zahlungen vom Amt für ländliche Entwicklung geleistet. Dadurch reduziert sich auch die faktische Belastung des gemeindlichen Haushalts für dieses Jahr. Die zugesagte Grenze von 80.000 € soll freilich bestehen bleiben und eingehalten werden. Der Kostenrahmen wurde bis dato eingehalten. Wir liegen also „voll im Plan“!                 

 

3.   MIP Fortschreibung 2016-2019


Für den Haushalt 2016 (gelbe Spalte) haben sich die Investitions- und Tilgungsvolumina verdoppelt. Für die Finanzierung wurden die Beträge aus dem Vorjahr übernommen und geringfügig angepasst. Mehr dazu in der Sitzung selbst.

 

Erläuterungen zu den Summen in den letzten Zeilen bei der Spalte 2016:

 

Entnahme aus Rücklagen:

In 2016 wird mit einer erhöhten Entnahme aus der Rücklage gerechnet. Durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in 2015 wird die Zuführung zur Rücklage (über den Vermögenshaushalt) verbessert. Dadurch ist eine höhere Entnahme möglich.

 

Investitionspauschale:

Mit der Investitionspauschale von 126.500 € kann auch für 2016 fest gerechnet werden. Wahrscheinlich ist sogar eine kleine Steigerung möglich, da in den letzten Jahren kontinuierlich diese Pauschale gestiegen ist.

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt:

Dieser Betrag wurde eins zu eins aus dem Vorjahr übernommen. Erst wenn der Verwaltungshaushalt 2016 aufgestellt ist, kann hier eine genauere Summe eingetragen werden. Abhängig von Faktoren wie: Gewerbesteuereinnahmen, Einkommensteuerbeteiligung, Kreisumlage usw. kann die Zuführung zum Vermögenshaushalt geringer oder höher ausfallen.