TOP Ö 3.2: Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2017-2021 (Anlage zum Haushaltsplan 2018)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Über den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 (Anlage zum Haushaltsplan) ist gem. Art 32 Abs.2 Nr. 5 GO, VV Nr. 2 zu § 24 KommHV, gesondert zu beschließen. Der Finanzplan besteht aus zwei Elementen, dem eigentlichen Finanzplan und dem Investitionsprogramm. Der Finanzplan enthält alle Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts.

 

Aufbau des Finanzplans:

 

1. Planjahr

2. Planjahr

3. Planjahr

4. Planjahr

5. Planjahr

2017

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

Basisjahr

Haushaltsjahr

Haushaltsjahr

Finanzplanung

Finanzplanung

Finanzplanung

 

Das erste Planungsjahr (Basisjahr) ist immer das laufende Haushaltsjahr (Art. 70 Abs. 1 Satz 2 GO), d.h. das Jahr, in dem der Finanzplan erstellt wird bzw. bei termingerechter Haushaltplanaufstellung hätte erstellt werden müssen (Art. 65 Abs. 2 GO).


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021, der dem Haushaltsplan 2018 als Anlage beigefügt ist, zu.