Sitzung: 26.04.2018 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Über den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 (Anlage zum Haushaltsplan) ist gem. Art 32 Abs.2 Nr. 5 GO, VV Nr. 2 zu § 24 KommHV, gesondert zu beschließen. Der Finanzplan besteht aus zwei Elementen, dem eigentlichen Finanzplan und dem Investitionsprogramm. Der Finanzplan enthält alle Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts.
Aufbau des Finanzplans:
1. Planjahr |
2. Planjahr |
3. Planjahr |
4. Planjahr |
5. Planjahr |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
|
|
Basisjahr Haushaltsjahr |
Haushaltsjahr |
Finanzplanung |
Finanzplanung |
Finanzplanung |
Das erste Planungsjahr (Basisjahr) ist immer das laufende Haushaltsjahr (Art. 70 Abs. 1 Satz 2 GO), d.h. das Jahr, in dem der Finanzplan erstellt wird bzw. bei termingerechter Haushaltplanaufstellung hätte erstellt werden müssen (Art. 65 Abs. 2 GO).
Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021, der dem Haushaltsplan 2018 als Anlage beigefügt ist, zu.