TOP Ö 9: Lichtschaltung in der Gemeinde Diespeck: Status quo noch zeitgemäß?

Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Anwesend: 16

Bürgermeister Dr. von Dobschütz berichtet, dass 18 verschiedene Bürgerinnen und Bürger bei der Bürgerbefragung im offenen Antwortbereich angegeben haben, dass die Lichtschaltung so geändert werden solle, dass auch in den Nachtstunden durchgehend das Licht brennt. Insbesondere ein größeres Sicherheitsgefühl sei für diesen Wunsch ausschlaggebend.

 

Nachteilig ist, dass bei einer durchgehenden Beleuchtung der Stromverbrauch höher ist. Zudem kommt es bei einer Dauerbeleuchtung zu einer stärkeren Lichtverschmutzung.

 

Wichtig ist, dass die Teilnehmer der Erhebung immer wieder sehen, dass sich mit den Eingaben ernsthaft auseinandergesetzt wird. Daher soll der Gemeinderat offen diskutieren, ob an der bisherigen Regelung festgehalten oder ob eine Anpassung angedacht werden soll.

Die MDN (N-Ergie) hat für das „Durchbrennen“ der Lampen 1534 zusätzliche Brennstunden errechnet was einem zusätzlichen Verbrauch von 55.224 kWh und somit zusätzliche Mehrkosten von 11.873,-- € brutto im Jahr entspricht.

Derzeit wird auch ein Umstiegskonzept für eine komplette Umstellung auf LED-Licht und ein Zeitplan erstellt

Herr Georg Grimm erklärt für SPD-Fraktion dass man dem Wunsch von 18 Personen nicht nachgeben und es zunächst beim bisherigen System belassen sollte. Er begrüßt aber die Überlegungen zur Umstellung auf LED-Licht.

Herr Markus Helmreich sieht für die CSU-Fraktion, dass es auch viele Bewohner gäbe die es begrüßen, dass es nachts einmal dunkel sein darf und möchte ebenfalls die bisherigen Schaltzeiten belassen. (Ausnahme Festveranstaltungen, wo die Schaltzeiten ohnehin manuell nachgesteuert werden).

Herr Dr. Carolus Schenke erklärt für die Fraktion des Bürgerforums, dass es bei den bisherigen Schaltzeiten belassen sollte.

Frau Carola Grimm ist der Ansicht, dass auch die Beleuchtung am Rathaus um 0.00 Uhr ausgehen sollte. Ob dies möglich ist, wird Bürgermeister Dr. von Dobschütz prüfen lassen.

 

Dies bedeutet, dass zumindest bis das in der Sachverhaltsdarstellung erläuterte „Umstiegskonzept auf LED-Licht“ vorliegt, keine Veränderungen der Schaltzeiten vorgenommen werden.