TOP Ö 4: Bauantrag - Errichtung eines Carports, Fl.-Nr.: 540/13 Gemarkung Diespeck, Klaus-Peter Welzel, Thüringer Str. 44, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bauherr: Klaus-Peter Welzel, Thüringer Straße 44, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 540/13 der Gemarkung Diespeck (Thüringer Str. 44, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstraße 25, 91456 Diespeck

 

Das Vorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2018 behandelt. (als Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Schleifmühlstraße“ der Gemeinde Diespeck im Hinblick auf die Baugrenzen und Antrag auf isolierte Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung)

 

Der Gemeinderat hat dem Antrag zugestimmt. (Beschlussnummer 08/2018)  

 

Mit Schreiben vom 07.03.2018 (Aktenzeichen: 43-6026-ISO-2018-1) hat die Staatliche Bauverwaltung (Frau Meister-Nehmeier) die Gemeinde davon in Kenntnis gesetzt, dass der geplante Carport nicht verfahrensfrei, gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO, ist. (Schreiben – siehe Anlage)

 

Aufgrund der bereits vorhandenen Grenzbebauung ist ein Bauantrag mit Abstandsflächenübernahme zu stellen.

 

Der Bauherr hat nun den Bauantrag nachgereicht. Die Abstandsfläche vor dem Carport wird durch die Gemeinde auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Thüringer Straße, Fl.-Nr.: 540 Gemarkung Diespeck) übernommen.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Klaus-Peter Welzel, Thüringer Str. 44, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 540/13 der Gemarkung Diespeck, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.