Bauherr: Dr. Norbert Maczo, Pahreser Weg 4, 91456 Diespeck
Vorhaben: Errichten eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1127/16 der Gemarkung Diespeck (Das Gartenhaus wurde bereits errichtet.)
Das Vorhaben ist zwar verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen:
Der Bauherr beantragt die
Befreiung von dieser Festsetzung. (Begründung – siehe Anlage)
Der „Fall“ wurde im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 25.01.2018 bereits besprochen. Der
„Fall“ wurde der Bauaufsicht (Landratsamt) gemeldet.
Mit E-mail vom 13.03.2018
wurde die Gemeinde von Frau Meister-Nehmeier (Landratsamt) gebeten, den
Befreiungszustand förmlich zu behandeln.
Aufgrund der
Verfahrensfreiheit (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO) liegt die
Zuständigkeit zunächst bei der Gemeinde (isolierte Befreiung von
Festsetzung(en) eines Bebauungsplans).
Der Beschluss zum
vorliegenden Antrag wird von der Verwaltung per Bescheid umgesetzt. Dieser
Bescheid ist die Basis für das weitere Prozedere.
Im Sinne der Gleichbehandlung
(speziell mit den Bauherren Bogner/ Richter, welche auch ein Gartenhaus
außerhalb der Baugrenzen erstellen wollten, sich aber an die Festsetzungen des
Bebauungsplans hielten), sprach sich das Gremium in der Sitzung vom 25.01.2018
gegen eine Befreiung aus.
Finale Beratung im „Mai-Gemeinderat“ !