TOP Ö 7: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg 1", Fl.-Nr.: 1127/16 Gemarkung Diespeck, Errichten eines Gartenhauses, Dr. Norbert Maczo, Pahreser Weg 4, 91456 Diespeck

Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Anwesend: 16

Bauherr: Dr. Norbert Maczo, Pahreser Weg 4, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichten eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1127/16 der Gemarkung Diespeck (Das Gartenhaus wurde bereits errichtet.)

 

Das Vorhaben ist zwar verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen:

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung. (Begründung – siehe Anlage)

 

Der „Fall“ wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 25.01.2018 bereits besprochen. Der „Fall“ wurde der Bauaufsicht (Landratsamt) gemeldet.

 

Mit E-mail vom 13.03.2018 wurde die Gemeinde von Frau Meister-Nehmeier (Landratsamt) gebeten, den Befreiungszustand förmlich zu behandeln.

 

Aufgrund der Verfahrensfreiheit (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO) liegt die Zuständigkeit zunächst bei der Gemeinde (isolierte Befreiung von Festsetzung(en) eines Bebauungsplans).

 

Der Beschluss zum vorliegenden Antrag wird von der Verwaltung per Bescheid umgesetzt. Dieser Bescheid ist die Basis für das weitere Prozedere.

 

Im Sinne der Gleichbehandlung (speziell mit den Bauherren Bogner/ Richter, welche auch ein Gartenhaus außerhalb der Baugrenzen erstellen wollten, sich aber an die Festsetzungen des Bebauungsplans hielten), sprach sich das Gremium in der Sitzung vom 25.01.2018 gegen eine Befreiung aus.

Finale Beratung im „Mai-Gemeinderat“ !