TOP Ö 6: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 "Wohngebiet am Käswasen", Errichtung einer Stützwand aus Pflanzringen, Flurnummer 501, Gemarkung Diespeck, Manuela Christ, Aischtalblick 15, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bauherr: Manuela Christ, Aischtalblick 15, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung einer Stützwand aus Pflanzringen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 501 der Gemarkung Diespeck

 

Planfertiger: Bauunternehmung Horst Schrödl GmbH & Co. KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Der ursprüngliche Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 28.09.2017 zurückgestellt. In der Sitzung des Bauausschusses vom 09.10.2017 (vor-Ort-Termin) wurde eine Abtreppung in Erwägung gezogen. Es sollte ein neuer Entwurf des Planers vorgelegt werden.

 

Frau Christ hat per mail vom 03.01.2018 den ursprünglichen Plan zurückgezogen und zum 16.03.2018 neue Pläne eingereicht.

 

Das Vorhaben ist zwar verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a und Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO, liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf Art und Höhe der Einfriedung sowie der Geländegestaltung. (Punkt 3.3 Einfriedungen, Mauern und Geländegestaltung)

 

Die Bauherrin beantragt die Befreiung von der Festsetzung 3.3 des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck.

 

Die Nachbarn haben die Pläne unterschrieben.

 

Der Antrag wurde bereits im Bauausschuss in der Sitzung vom 09.04.2018 besprochen. Die Entscheidung wurde in die folgende Gemeinderatssitzung verschoben, damit geklärt werden kann, ob mit dieser Befreiung ein Präzedenzfall (insbesondere für den „schwelenden Konflikt an anderer Stelle im Wohngebiet Käswasen“) geschaffen wird.

 

Nach Rücksprache mit der Staatlichen Bauverwaltung (LRA - Frau Meister-Nehmeier) würde hier ein Bezugsfall geschaffen.

 

Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet von einem Telefongespräch am heutigen Tage (hier war auch der Schriftführer zugegen) mit Herrn Popp von der Bauverwaltung im Landratsamt, dass er einer Abtreppung bis auf 75 cm und einen gängigen Zaun in Höhe von 0,90 m bis 1,00 m zustimmen würde. Zudem wäre die Materialfrage an den Stellen an denen die Gemeinde angrenzt noch zu klären. Es wird vorgeschlagen nochmals ein Gespräch mit Frau Christ im Landratsamt bei Herrn Popp zu führen.

Seitens des Gemeinderates wird für diesen Fall, das von Herrn Popp vorgeschlagene, Verfahren für zielführend erachtet.

 

In der vorliegenden Form (Mauer und Zaun über 2,00 m mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes) wird der Gemeinderat den Antrag ablehnen.    

 

 


Der Gemeinderat Diespeck lehnt den Antrag von Frau Manuela Christ, Aischtalblick 15, 91456 Diespeck, in der zur Sitzung vorliegenden Form auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“, zur Errichtung einer Stützwand aus Pflanzringen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 501 der Gemarkung Diespeck, im Hinblick auf die Festsetzung 3.3 (Einfriedungen, Mauern und Geländegestaltung), ab.