TOP Ö 3: Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen vom 02.12.2013

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Anwesend: 16

Mit Beschluss Nr. 24/2018 soll die Bindung bei der Grabherstellung auf den gemeindlichen Friedhöfen auf den jeweils von den Angehörigen beauftragten Bestatter übergehen.

Dazu wird § 25 der Bestattungssatzung vom 02.12.2013 wie in der Änderungssatzung angegeben geändert.

 

In der kurzen Aussprache wird bezüglich der Baumbestattungen um eine Möglichkeit zur Ablage von Blumen etc. gebeten. Es wird aber auch betont, dass die Entscheidung für eine Baumbestattung eben diese Möglichkeit nicht vorsieht, andernfalls müsste ein normales Urnengrab genommen werden.

Ferner wird darum gebeten in der Gräberkartei / Gräberverzeichnis die Art des Grabes, z.B. vertieft und die jeweilige Seite, wo die Bestattung im Grab vorgenommen wurde, festzuhalten.

 


Der Gemeinderat beschließt die nun folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen vom 02.12.2013

 

 § 1

In § 15 Pflege und Instandhaltung der Gräber wird folgender neuer Absatz 5 eingefügt:

 

Für Baumbestattungen § 10 Abs. 1 f ist eine Kennzeichnung der Grabstelle nur durch eine kleine Tafel mit Angaben zum Namen des Verstorbenen und der Geburts- und Sterbedaten am jeweiligen Baum vorgesehen, falls dies von den Hinterbliebenen gewünscht wird.

Das Niederlegen von Blumen und Kränzen und das Aufstellen von Pflanzschalen, Kerzen, Erinnerungsgegenständen und ähnlichen Dingen ist nicht vorgesehen und widerspricht auch dem Sinn der Baumbestattung.

 

§ 2

Der letzte Satz in § 25 Absatz 1 Friedhofs- und Bestattungspersonal wird gestrichen und erhält folgenden neuen Wortlaut:

Der von den Angehörigen beauftragte Bestatter führt die hoheitlichen Tätigkeiten aus.

 

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt zum 01. 07.2018 in Kraft.

 

Gemeinde Diespeck

Diespeck,

 

(Dr. Christian von Dobschütz)

Bürgermeister