TOP Ö 4: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für das gemeindliche Bestattungswesen vom 02.12.2013

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Mit Beschluss Nr. 24/2018 hat der Gemeinderat am 22.02.2018 festgelegt, dass die Bestattungsgebühren für die Grab- / Urnengrabherstellung oder Leichenausgrabungen und Umbettungen künftig an den von den Angehörigen beauftragten Bestatter, der diese hoheitlichen Tätigkeiten ausführt direkt zu entrichten sind.

Insofern erhält der § 1, Gebührenarten und der § 4 Bestattungsgebühren die darauf in der Änderungssatzung abgestellte neue Satzungsregelung.

 


 

Der Gemeinderat beschließt die nun folgende 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung für das gemeindliche Bestattungswesen in Diespeck vom 02.12.2013

 

§ 1

Der § 4 Bestattungsgebühren wird wie folgt geändert:

Die Absätze 1 und 4 werden gestrichen.

Der bisherige Absatz 2 wird neuer Absatz 1 und der bisherige Absatz 5 wird neuer Absatz 2.

 

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01. 07.2018 in Kraft.

 

Gemeinde Diespeck

Diespeck,

 

(Dr. Christian von Dobschütz)

Bürgermeister