TOP Ö 8: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 "Wohngebiet am Käswasen", Errichten einer Stützwand, Flurnummer 501, Gemarkung Diespeck, Manuela Christ, Aischtalblick 15, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 9, Anwesend: 16

 

Bauherr: Manuela Christ, Aischtalblick 15, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung einer Stützwand aus Pflanzringen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 501 der Gemarkung Diespeck

 

Planfertiger: Bauunternehmung Horst Schrödl GmbH & Co. KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

In der Sitzung vom 26.04.2018 wurde der ursprüngliche Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ abgelehnt, da man keinen Zusammenhang zum bestehenden Fall „Streitfall“ schaffen wollte.

 

Es wurde vorgeschlagen nochmals ein Gespräch sowohl mit Frau Christ und dem Planer Horst Schrödl, als auch dem Landratsamt, Herrn Hermann Popp, zu führen. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen.

 

Zunächst berichtet Bürgermeister Dr. von Dobschütz, dass im Bezugsfall Käswasen (Aischtalblick) eine Einigung in Sicht ist. Noch befinden sich beide Parteien in anwaltlicher Abstimmung. Nach gegenwärtigem Stand erscheint jedoch eine Einigung in greifbarer Nähe zu sein.

Auf Grundlage des sich abzeichnenden Ergebnisses (Rückbau auf 2 m an höchster Stelle mit sich anschließender Abtreppung und Zaunversetzung) ist eine Wechselwirkung zu dem Ansinnen von Frau Christ nicht gegeben.

Laut Aussage von Herrn Bürgermeister Dr. von Dobschütz und basierend auf der Einschätzung des Landratsamtes kann demnach dem vorgelegten Plan von Frau Christ so zugestimmt werden. Eine Höhen- und Abtreppungsbefreiung ist also demnach nicht weiter ein Diskussionsfall.

Dies wird im Gemeinderat unisono so gesehen.

 

Strittig ist allerdings die Befreiung bzgl. der Verwendung des Stützmaterials „Pflanzringe“ entlang des gemeindlichen Grundstückes, der zudem noch vor dem Privatgrundstück Müller endet und keine Verbindung auf öffentlichen Grund hat. Hier herrscht im Gemeinderat eine unterschiedliche Meinung. In der Festsetzung des Bebauungsplanes ist definiert, dass der Einbau von „Pflanzringen“ zum öffentlichen Raum nicht erlaubt sei.

Bürgermeister Dr. von Dobschütz stellt auf die untergeordnete Rolle des angrenzenden Fußweges ab. Herr Horst Schrödl führt aus, dass aus Optik- und Kostengründen nicht mehrere verschiedene Materialien bei der Einfassung verwendet werden sollten. Herr Markus Helmreich gibt an, dass der Nachbar unterschrieben habe und ansonsten das Thema nun nicht weiter „problematisiert“ werden sollte.

Frau Carola Grimm sieht dies anders, ebenso wie Herr Georg Grimm. Beide stellen heraus, dass diejenigen, die sich in der Vergangenheit an die Festsetzungen des Bebauungsplanes gehalten haben, so das Nachsehen hätten. Mit Blick auf den Verlauf der Diskussion und auf Bitten von Frau Carola Grimm wird ein mehrteiliger Beschluss gefasst, der wie untenstehend lautet:

 

 

 

 


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Frau Manuela Christ, Aischtalblick 15, 91456 Diespeck, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“, zur Errichtung einer Stützwand auf dem Grundstück mit der Flurnummer 501 der Gemarkung Diespeck, im Hinblick auf die Festsetzung 3.3 (Einfriedungen, Mauern und Geländegestaltung), zu.

Bei 7 Ja und 9 Gegenstimmen ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

Beschluss Nr. 61/2018 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 1 anwesend 16

 

Den im Plan eingezeichneten Höhensprüngen und der Verwendung von Pflanzringen zur Grenze am Privat-Grundstück Müller sowie einer diesbezüglichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  „3.3 Einfriedungen, Mauern und Geländegestaltung“ wird zugestimmt.

 

Beschluss Nr. 62/2018 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 8 anwesend 16

Einbau von Pflanzringen entlang des gemeindlichen Weges (Südseite). Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt, folglich gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes hin zu öffentlichem Grund.