TOP Ö 10: Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr.: 717 der Gemarkung Diespeck, Angela und Hans Kern, Am Sachsenbach 19, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bauherren: Angela und Hans Kern, Am Sachsenbach 19, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 717 der Gemarkung Diespeck als Nachverdichtungsmaßnahme

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstraße 25, 91456 Diespeck

 

Das Grundstück soll geteilt werden.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Diespeck. Es ist eine Befreiung von den Baugrenzen und der Festsetzung „E + DG“ erforderlich.

 

Die Bauherren beantragen die erforderlichen Befreiungen.

 

Der Gemeinderat Diespeck hat in der Sitzung vom 21.12.2017 im Rahmen der Bauvoranfrage, dem Vorhaben sein Einvernehmen erteilt und den notwendigen Befreiungen zugestimmt. Ferner haben die Nachbarn den Bauantrag unterschrieben.

 

Die Erschließungskosten müssen per Erschließungsvertrag geregelt werden.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Angela und Hans Kern, Am Sachsenbach 19, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 717 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck Süd“ der Gemeinde Diespeck im Hinblick auf die Baugrenzen und die Festsetzung „E + DG“, vorbehaltlich der Regelung der Erschließungskosten per Erschließungsvertrag, zu.