TOP Ö 3: Dringliche Anordnung des Bürgermeisters: Oberflächenentwässerung im "unteren Dorf"

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass es seit rund einem Monat massive Entwässerungsprobleme im „unteren Dorf“ gibt. Betroffen sind vor allem die Grundstücke von Andreas Huprich (Fl.-Nr. 10/3), Joachim Grau (Fl.-Nr. 18) und Elmar Müller (Fl.-Nr. 20).

 

Was ist passiert? – Eine durchaus komplizierte Sachlage

 

Im Zuge der Verfilmung und Vermessung des gemeindlichen Kanalnetzes wurde auch die vorhandene Drainage, unterhalb des Kanals gelegen, zwischen Rathaus und Kläranlage aufgenommen. Dabei kam es vermutlich zu einer Beschädigung der Drainage. Diese ist sehr alt und porös und hätte eigentlich niemals so einbelassen werden dürfen. Aber wie so oft wurde in früheren Jahren sehr „pragmatisch“ und kostenbewusst so manches geregelt. Die Anlieger haben, ebenfalls in dieser Zeit, auf die Drainage angeschlossen.

 

Nachdem nun die Drainage nicht mehr abführen konnte, kam es folgerichtig zu einer Rückstauung. Auf einmal hatte Andreas Huprich Wasser an seiner Holzlagerstelle und in der Garage.

 

Daraufhin haben wir zunächst eine Pumpe installiert, um das fortlaufend ankommende Wasser von dem Anwesen Huprich fernzuhalten. Sodann machten wir uns auf die Suche nach dem Ursprung des Wassers. Um es gleich vornweg zu nehmen: Ohne Erfolg. In diesem Bereich sind so viele alte Leitungen, Quellen etc. Eine Verfilmung haben wir irgendwann abgebrochen.

 

Vor allem, weil die Gemeinde, mit Hilfe der GBI und einiger Gesprächsrunden mit den Anwohnern, dem Klärwärter etc. eine Lösung gefunden haben. Durch Umbinden von Leitungsrohren kann eine Behebung des Problems gelingen. Und zwar relativ schnell.

 

Denn: Nächstes Problem dabei – Joachim Grau, Grundeigner von Fl.-Nr. 18 möchte bekanntlich ein Mehrfamilienhaus bauen. Bei ungeklärter Wasserproblematik auf seinem Grund, unter dem angedachten Mehrfamilienhaus, kann der Bau nicht beginnen. Eine Bauverzögerung ist aber für die Familie teils mit erheblichen Problem und Kosten verbunden.

 

Kurzum: Es brauchte eine schnelle Lösung. Wie gesagt, diese konnte gefunden werden. In der Bauausschuss-Sitzung kann der entsprechende Lösungsplan vor Ort gezeigt werden. Der Sachverhalt war verzwickt und vor Ort mitunter emotional. Der jetzige Ansatz ist tragfähig und hat alle Parteien zum Einlenken und Zugeständnissen bewogen.

 

Gemäß Art. 37 GO, Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters, wurde dabei mit dem Rechtsinstitut der dringlichen Anordnung gearbeitet ((3) Der erste Bürgermeister ist befugt, an Stelle des Gemeinderats oder eines Ausschusses dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem Gemeinderat oder dem Ausschuß in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben.). Sowohl die unannehmbare Situation der ständigen „Überschwemmungsgefahr“ mit einhergehendem Wasserpumpen für Familie Huprich, als auch die gewichtige zeitliche Dimension des Bauprojekts Grau haben zum Handeln gezwungen.

 

GBI hat einen Plan entworfen, der Bauhof hat Ausschneidearbeiten getätigt, die Feuerwehr wird noch einen Baum fällen müssen und DHK wird die bauliche Umsetzung innerhalb der nächsten 14 Tage angehen.

 

Aus der Runde wird angefragt, ob die Gemeinde Diespeck für diese Lösung eine spezielle Genehmigung vom Wasserwirtschaftsamt benötigt werden würde. 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erläutert, dass dies geprüft wurde und man zum Ergebnis kam, dass keine Genehmigung erforderlich ist.

 

Herr Horst Schrödl regt an, dass man die Bäume eigentlich nicht ohne weiteres Fällen lassen dürfte. 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz entgegnet, dass es sich hierbei um eine dringliche Anordnung handelt und das öffentliche Interesse im jeden Fall im Vordergrund steht, da ein weiteres Warten für die Anwohner unzumutbar wäre.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz bittet die anwesenden Mitglieder um Kenntnisnehmende Zustimmung.


Beschluss:

Gemäß Art. 37 GO nimmt der Bauausschuss Diespeck die getroffenen Maßnahmen in Sachen „Oberflächenentwässerung unteres Dorf“ zustimmend zur Kenntnis. Das Tiefbauplanungsbüro GBI hat planerisch eine Lösung erarbeitet, die auch mit Blick auf die anstehende Kanalsanierung in diesem Bereich zielführend ist. Ferner wird das Unternehmen DHK beauftragt, die notwendigen Erd- und Kanalarbeiten in Regie binnen der nächsten zwei Wochen durchzuführen.