TOP Ö 8: Bauantrag - Errichtung von Lagercontainern, Erweiterung der Lagerhalle II, Änderung der Lagerhalle III, Fl.-Nr.: 1070/2 Gemarkung Diespeck, Dieter Grimm, Hammerbacherstr. 19, 91074 Herzogenaurach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass Herr Dieter Grimm, Hammerbacherstraße 19, 91074 Herzogenaurach einen Bauantrag eingereicht hat.

 

Vorhaben: Errichtung von Lagercontainern; Erweiterung der Lagerhalle II, Änderung Lagerhalle III

 

Planfertiger: Dipl.-Ing. (FH) M.Eng. Aynsley Röder, Hofwiesenstr. 8, 91074 Herzogenaurach

 

 

Lagerhalle II wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren vom 02.08.2011 (Aktenzeichen: 43-6026-A-2011-526) errichtet.

 

Lagerhalle III wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren vom 21.03.2012 (Aktenzeichen: 43-6026-A-2012-206) errichtet.

 

Eine Nachschau des LRA vom 09.11.2016 ergab:

 

  1. Die Maße von den Planzeichnungen, die der Genehmigungsfreistellung zugrunde liegen, weichen ab.
  2. Die Außenverkleidung wurde bis heute nicht erstellt.
  3. Eine geregelte Ableitung des Dachflächenwassers ist durch das Fehlen einer Dachrinne nicht gewährleistet.   

 

Der Bauherr wurde durch das LRA aufgefordert einen prüffähigen Bauantrag (dreifach) bei der Gemeinde Diespeck einzureichen.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Am Käswasen nord“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von der festgesetzten Baugrenze für die Lagerhallen II-1 (Bestand), II-2 (geplanter Neubau) und Lagerhalle III (Bestand).

 

Der Bauherr beantragt die Ausnahme im Hinblick auf die Dachform für alle Hallen. Die Ausnahme ist im Bebauungsplan unter Punkt 5.2 vorgesehen. „Als Dachformen sind Satteldächer vorgeschrieben, Ausnahmen sind jedoch zulässig.“

 

Der Bauherr beantragt die Ausnahme im Hinblick auf die festgesetzte Baugrenze im Schutzzonenbereich der 110 KV-Leitung für die Errichtung der Lagercontainer. Punkt 7.1: „im Schutzzonenbereich der 110 KV-Leitung kann einer Überschreitung der Baugrenzen zugestimmt werden, sofern die Mindestanforderungen der einschlägigen VDE-Bestimmungen und die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO eingehalten sind.“

 

Der Bauherr beantragt die Abweichung von der BayBO im Hinblick auf den Brandschutz. Diese Abweichung(en) werden im Landratsamt geprüft.

 

Der Bauherr beantragt die Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, durch die Gemeinde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO.

 

Die Nachbarn (Herr Leo Meyer, Firma Hell & Co. GmbH und Fränkische Überlandwerke AG (jetzt Main-Donau-Netz GmbH) wurden angeschrieben.

 

Herr Leo Meyer unterschreibt die Pläne nicht und verweist auf seinen kritischen Mailverkehr (August 2017), bezüglich der Lagercontainer an der Grundstücksgrenze.

 

Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung im Landratsamt Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim wird empfohlen das Einvernehmen zu versagen, da das Vorgehen von Herrn Dieter Grimm so nicht in Ordnung ist, da die Planung damals nicht wie abgestimmt und genehmigt vollzogen/ umgesetzt wurde.  

 

Der Bauantrag soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 27. September 2018 mit Herrn Popp vom Landratsamt Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim in der nicht öffentlichen Sitzung entsprechend besprochen werden.


Beschluss:

Der Bauausschuss Diespeck versagt dem Bauantrag von Herrn Dieter Grimm, Hammerbacherstr. 19, 91074 Herzogenaurach, zur Errichtung von Lagercontainern, der Erweiterung der Lagerhalle II und der Änderung der Lagerhalle III auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1070/2 der Gemarkung Diespeck, sowie den erforderlichen Abweichungen und den Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 15 „Am Käswasen nord“, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.