1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass Frau Olga und Herr Heinrich Dechant, Thüringer Str. 4, 91456 Diespeck einen Bauantrag eingereicht haben.
Vorhaben: Errichtung einer Sichtschutzwand auf dem Grundstück mit der Flurnummer 789/11 der Gemarkung Diespeck
Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Schleifmühlstraße“ der Gemeinde Diespeck. Der Bebauungsplan enthält zwar keine Festsetzungen zu Einfriedungen zwischen den Baugrundstücken, regelt aber die Einfriedungen zur Thüringer Straße und an den festgesetzten Garageneinfahrten.
Da die Sichtschutzwand auch
auf zwei Metern Länge zur Thüringer Straße errichtet werden soll bestehen Bedenken
bezüglich des Sichtfelds für die Garagenausfahrt des Nachbarn.
Telefonische Rücksprache
zwischen der Verwaltung und Frau Dechant am 05.07.2018:
Frau Dechant holt die Pläne
im Rathaus ab und lässt von der Firma Schrödl einen „abgetreppten Plan“ erstellen,
der die Sicht des Nachbarn bei der Ein- und Ausfahrt in die Thüringer Straße
nicht beeinträchtigt und der die Vorgaben des Bebauungsplans für Einfriedungen
in Richtung Thüringer Straße einhält.
Es liegt nun eine
„abgetreppte“ Planung vor.
Die Bauherren beantragen die
Befreiung von der Festsetzung: „Die im Bebauungsplan festgesetzten
Garageneinfahrten dürfen auf einer Tiefe bis zu 5 m, gemessen von der
straßenseitigen Grundstücksgrenze, nicht eingefriedet werden“
Die betroffene Nachbarin Frau
Kannapinn hat die Pläne unterschrieben.
Herr Björn Lehnert regt an,
dass man grundsätzlich nicht immer die festgelegeten Regelungen in den
Bauaungsplänen durch Zustimmung der Beifreuung aufheben sollte. Die Beifreiung
kann durchaus zum Unmut weiterer Anwohner führen.
1.Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz erläutert, dass sich im vorliegenden Fall die angrezenden Anwohner einig waren und der Befreiung ebenfalls positiv gegenüber stehen.
Beschluss:
Der Bauausschuss Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Olga und Heinrich Dechant, Thüringer Straße 4, 91456 Diespeck zur Errichtung einer Sichtschutzwand auf dem Grundstück mit der Flurnummer 789/11 der Gemarkung Diespeck und dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung § 6 Abs. 5: „Einfriedungen an Garageneinfahrten“ des Bebauungsplans Nr. 10 „Schleifmühlstraße“, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.