TOP Ö 3: Erstellung eines kommunalen Denkmalschutzkonzeptes, weitere Schritte

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Hierzu begrüßt Bürgermeister Dr. von Dobschütz Frau Judith Sandmeier vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und erklärt, dass der Gemeinderat Diespeck in seiner Sitzung am 28.06.2018 die Erstellung eines kommunalen Denkmalkonzeptes beschlossen hat. (Beschluss Nr. 70/2018)

 

Voraussetzung hierfür ist eine historische Ortsanalyse mit vertiefter Entwicklungsplanung. Ein erster Blick der Verwaltung auf den bayerischen Denkmalatlas hat ergeben, dass in Diespeck etliche Objekte bereits eingetragen sind. So auch ein Bodendenkmal „Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Teile des ehemaligen Herrschaftssitzes von Diespeck“ (Schäfer-Areal), das wohl als Wiege von Diespeck angenommen wird.

 

Für die Erstellung dieser historischen Ortsanalyse, ähnlich dem denkmalpflegerischen Erhebungsbogen bei der Dorferneuerung oder Städtebauförderung, ist im Rahmen einer Ausschreibung ein Fachbüro auszuwählen. Mit der Mitarbeiterin des Landesamtes für Denkmalpflege Frau Sandmeier wurden im Rahmen eines Vorgespräches am 16. Oktober 2018 im Rathaus in Diespeck weitere Schritte erläutert.

 

Frau Sandmeier erläutert an Hand ihrer Präsentation die Ziele eines Denkmalschutzkonzeptes und deren Umsetzung. Wichtige Punkte sind:

 

-       Verzahnung mit der bereits laufenden Städtebauförderung, auf die erste Analyse für die Bamberger Straße des Städteplaners Matthias Rühl kann hier zurückgegriffen werden.

-       Umbau Bamberger Straße mit dem „Baustein Schäfer-Areal“ mit seinem Bodendenkmal und dort bestehenden Gebäude die bereits in der Denkmalliste aufgenommen sind.

-       Ganz wichtig sind dabei die Menschen und vor allem die Betroffenen vor Ort, die es einzubinden gilt.

-       Am Beispiel Neuhof a. d. Zenn „Marktbefestigung“ werden die weiteren Schritte erläutert.

-       Es gibt viele Möglichkeiten, die nach Erstellung des Konzeptes in einem zweiten Schritt angestoßen werden könnten, wie z.B. Radarerforschung (Widerstandsmessung, 3D Erfassung von Fundamenten evtl. Vorgängerbauten), Machbarkeitsstudien und Eruierung von Fördermöglichkeiten bei Baumaßnahmen. Hier ist aber immer ein Denkmalkonzept Voraussetzung.

-       Die derzeitige Förderung für die Konzepterstellung liegt bei 80 %, da Diespeck als Raum mit besonderem Handlungsbedarf gilt. Mit Kosten von 30.000,-- € bis 40.000,-- € ist dabei auszugehen, abzüglich der obigen Förderung . Derzeit sind 20 Kommunen in Bayern für dieses Förderprogramm angemeldet.

-       Auf Fragen aus dem Gremium erklärt Frau Sandmeier, dass Förderungen bei Bau- und Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung, Denkmalpflege, Entschädigungsfond, Stiftungen, Bezirke, Leader, ggf. auch nebeneinander möglich seien. Genaue Förderhöhen sind dann erst nach ermittelten Grundlagen und Machbarkeitsstudien möglich.

-       Zunächst werden die Module 1 und 2 abgearbeitet.

-       Bei einer Beauftragung durch den Gemeinderat wird vom Landesamt die Ausschreibung für das Konzept vorbereitet. Eine Feinabstimmung mit der Verwaltung und dem Bürgermeister erfolgt aber vorher noch.

-       Danach erfolgt die Kostenvereinbarung zwischen Landesamt und Gemeinde.

-       Nach Auftragsvergabe ist von einer Bearbeitungszeit, die von der Zu- und Mitarbeit abhängig ist von 9-12 Monaten auszugehen.

 

Bürgermeister Dr. von Dobschütz ist sehr wichtig, dass zwar das „Schäfer-Areal“ einen Hauptpunkt aber eben nicht das gesamte Konzept darstellt. Herrn Markus Helmreich ist wichtig, dass nicht weitere „Denkmale, die nicht ohnehin jetzt schon auf der Liste stehen hinzukommen. Frau Sandmeier entkräftet diese landläufig vermuteten Bedenken und betont ausdrücklich, dass das Konzept nicht zu neuen Denkmälern führt. Unisono wird betont, dass alle Akteure und der Heimatverein im Vorbereitungsprozess mitgenommen werden sollen.

       

 


Der Gemeinderat Diespeck beschließt die Erstellung eines Kommunalen Denkmalkonzeptes „Achse Bamberger Straße“ mit dem Fokus Schäfer-Areal. (Arbeitstitel)  Der noch abzuschließenden Kostenvereinbarung und der Durchführung der Ausschreibung wird zugestimmt.