Sitzung: 18.10.2018 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1
Bauherr: Ulrich Wölfel, Föhrenweg 4, 91456 Diespeck
Vorhaben: Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 532/3 der Gemarkung Diespeck (Föhrenweg 4, 91456 Diespeck)
Der Carport (Länge: 5 Meter, Breite 3 Meter, Höhe 2,50 Meter) ist zwar gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buschstabe b BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Willenbach“ der Gemeinde Diespeck.
Garagen und Nebengebäude sind in einem Baukörper zusammenzufassen und in Massivbauweise zu errichten. (§ 4 Abs. 2)
Grenzgaragen sind in Höhe und Dachform einander anzupassen (§ 7 Abs. 1 Satz 2)
Der Bauherr beantragt Befreiung von den beiden Festsetzungen.
Die in § 2 Abs. 1 GaStellV geforderten 3 Meter Zu- und Abfahrt werden eingehalten. (3,5 Meter)
Die Nachbarn (Klier, Mosch, Friese) haben den Antrag unterschrieben.
Der Carport verursacht keine Abstandsflächen im Sinne des Art. 6 Abs. 9 BayBO.
Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Ulrich Wölfel, Föhrenweg 4, 91456 Diespeck, auf Befreiung von den Festsetzungen in § 4 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 Satz 2 des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Willenbach“, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 532/3 der Gemarkung Diespeck zu.
Herr Ulrich Wölfel hat wegen persönlicher Beteiligung an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.