TOP Ö 5: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 "Am Willenbach", Errichtung eines Carports, Fl.-Nr. 532/3 Gemarkung Diespeck, Ulrich Wölfel, Föhrenweg 4, 91456 Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

Bauherr: Ulrich Wölfel, Föhrenweg 4, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 532/3 der Gemarkung Diespeck (Föhrenweg 4, 91456 Diespeck)

 

Der Carport (Länge: 5 Meter, Breite 3 Meter, Höhe 2,50 Meter) ist zwar gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buschstabe b BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Willenbach“ der Gemeinde Diespeck.

 

Garagen und Nebengebäude sind in einem Baukörper zusammenzufassen und in Massivbauweise zu errichten. (§ 4 Abs. 2)

 

Grenzgaragen sind in Höhe und Dachform einander anzupassen (§ 7 Abs. 1 Satz 2)

 

Der Bauherr beantragt Befreiung von den beiden Festsetzungen.

 

Die in § 2 Abs. 1 GaStellV geforderten 3 Meter Zu- und Abfahrt werden eingehalten. (3,5 Meter)

 

Die Nachbarn (Klier, Mosch, Friese) haben den Antrag unterschrieben.

 

Der Carport verursacht keine Abstandsflächen im Sinne des Art. 6 Abs. 9 BayBO.


 

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Herrn Ulrich Wölfel, Föhrenweg 4, 91456 Diespeck, auf Befreiung von den Festsetzungen in § 4 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 Satz 2 des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Willenbach“, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 532/3 der Gemarkung Diespeck zu.


Herr Ulrich Wölfel hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.